Patientenverfügung - Erstellung
Allgemeine Informationen
Mit einer Patientenverfügung wird vorweg eine bestimmte medizinische Behandlung abgelehnt. Die Verfügung gilt erst dann, wenn die PatientInnen sich selbst nicht wirksam äußern können.
Voraussetzungen
Die Krankheitssituation und die abgelehnte Behandlung müssen konkret umschrieben werden wie z. B. "bei schwerer Dauerschädigung meines Gehirns lehne ich eine Intensivtherapie oder eine Wiederbelebung ab".
Fristen und Termine
Die Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden; sie muss nach fünf Jahren erneuert werden.
Zuständige Stelle
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
5., Schönbrunner Straße 108/Eingang Sterkgasse
Telefon: +43 1 587 12 04
Fax: +43 1 586 36 99
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr oder Termine nach Vereinbarung; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr
Verfahrensablauf
Vor der Errichtung ist eine, in der Patientenverfügung dokumentierte, ärztliche Beratung nötig.
Erforderliche Unterlagen
Ausweisdokument und soweit möglich eine schon ausgefüllte Patientenverfügung
Kosten und Zahlung
- Bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft kann eine verbindliche Patientenverfügung kostenfrei errichtet werden.
- Die Beratung und Bestätigung durch die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft wird kostenfrei erbracht.
- Für die ärztliche und rechtsanwaltliche oder notarielle Beratung fallen Kosten an.
Erledigungsdauer
Individuell nach dem Umfang der nötigen Beratung. Bei Vorlage einer selbst und auch von ÄrztInnen schon ausgefüllten Patientenverfügung wird diese sofort bei einem vereinbarten Vorsprachetermin errichtet.
Formular
Ein österreichweit verwendetes Formular können Sie herunterladen und ausdrucken:
Zusätzliche Informationen
- Ehe Sie eine Patientenverfügung errichten, lesen Sie unseren Ratgeber:
- Formulierungshilfen finden Sie in unserem Arbeitsbehelf:
- Wenden Sie sich an eine Ärztin bzw. einen Arzt zwecks Aufklärung und Bestätigung
- Wollen Sie eine verbindliche Patientenverfügung errichten, suchen Sie mit der Patientenverfügung die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft oder eine Notarin bzw. einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt auf.
- Wenn Sie eine Patientenverfügung errichtet haben, sollten Sie diese Hinweiskarte ständig mit sich führen: 430 KB PDF
- Die Rechtsgrundlage für die Patientenverfügung finden Sie im Patientenverfügungsgesetz:
- Patientenverfügung und weitere Vorsorgemöglichkeiten
Homepage: Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
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