Gesundheitswesen in Wien - Hilfestellung für PatientInnen und deren Angehörige
Allgemeine Informationen
Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft und die bei ihr eingerichtete Geschäftsstelle der Wiener Heimkommission sind zur Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und des Pflegebereichs in Wien eingerichtet.
Voraussetzungen
Fragen, Beschwerden oder sonstige Probleme im Gesundheits- und Pflegebereich, für die eine rasche Aufklärung, Information oder Unterstützung zur Durchsetzung von PatientInnen- oder BewohnerInnenrechten gesucht wird. In Schadensfällen Ausschöpfung aller Möglichkeiten für eine außergerichtliche Entschädigung für die Betroffenen, jedoch kein Einschreiten vor Gericht.
Fristen und Termine
Die Anliegen können
- jederzeit schriftlich oder per E-Mail eingebracht werden oder durch
- persönliche Vorsprachen zu Parteienverkehrszeiten oder nach Vereinbarung (vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen)
Zuständige Stelle
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
5., Schönbrunner Straße 108/Eingang Sterkgasse
Telefon: +43 1 587 12 04
Fax: +43 1 586 36 99
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr oder Termine nach Vereinbarung; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr
Weitere Zuständigkeiten:
- Krankenhäuser (städtische und private Spitäler)
- Pflegeheime
- Apotheken
- Rettung und Krankenbeförderung
- Dienste im Gesundheitsbereich (Hauskrankenpflege, Soziale Dienste usw.)
Verfahrensablauf
Weisungsfreie und unabhängige möglichst rasche, fachliche Prüfung des Parteienvorbringens nach Einholung von Dokumenten der betroffenen Stellen (Krankenanstalten, Ärzte usw.) und Mitteilung des Ergebnisses mit Vorschlägen für ein weiteres Vorgehen.
Erforderliche Unterlagen
Im Akutfall keine, ansonst wäre es hilfreich Dokumente, Befunde, Röntgenbilder usw. bisher erfolgter Behandlungen, welche im Zusammenhang mit Ihrem Vorbringen stehen, vorzulegen.
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Unterschiedlich, je nach Umfang und Art des Anliegens bzw. der Beschwerde; im Durchschnitt etwa sechs Monate.
Formular
Online-Formular: Anregungen/Wünsche/Beschwerden
Zusätzliche Informationen
Homepage: Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Kontaktformular
