Mindestsicherung-Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen - Antrag

Voraussetzungen

Die Mindestsicherung-Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen wird von der Stadt Wien dann gewährt, wenn durch die Höhe der Gesamtmiete ein bestimmtes Mindesteinkommen (Mindeststandard) unterschritten wird.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Österreichische StaatsbürgerInnen
  • EU- bzw. EWR-BürgerInnen (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte
  • Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" oder "Daueraufenthalt-Familienangehörige") bzw. Personen, die über einen Aufenthaltstitel "Niederlassungsnachweis" oder "unbefristeter Aufenthaltstitel" verfügen.

Die Mindestsicherung - Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt.

Erforderliche Unterlagen

Um den Anspruch prüfen bzw. den Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, müssen folgende Dokumente (von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) dem Antrag in Kopie beigefügt werden:

  • Identitätsnachweis (Lichtbildausweis)
  • Personaldokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltstitel/Anmeldebescheinigung oder Anerkennungsbescheid, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsdekret, Vergleich)
  • Aktuelle Einkommensbelege (Pensionsbescheid, Bescheide über Beihilfen, Alimentations- oder Unterhaltszahlungen)
  • Mietbelege (Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete, Mietaufschlüsselung, Mietzins-/Wohnbeihilfebescheid)
  • Nachweise über beantragte Leistungen (z. B. Wohnbeihilfe der MA 50, Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes, Unterhalt, sonstige Anträge auf einen Anspruch auf ein Einkommen)
  • Nachweise über Vermögen (z. B. PKW, Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Pensionsvorsorge, Haus- und Grundbesitz usw.)

Zuständige Stelle

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachbereich Soziale Leistungen
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000-8040
Fax: +43 1 4000-99-40639
E-Mail: post-mbh@ma40.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Etwaige Ansprüche beginnen erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat.

Beachten

Vor der Gewährung einer Mindestsicherung-Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen muss ein allfälliger Anspruch auf eine Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes oder auf eine Wohnbeihilfe der MA 50 geprüft werden. Die Mietbeihilfe kann auch zusätzlich zu einer Mietzinsbeihilfe oder einer Wohnbeihilfe bezogen werden. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Auskünfte.

Rechtliche Grundlagen:

Formular

  • Antrag auf Mindestsicherung - Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen:
  • Informationen zum Antrag auf Mindestsicherung - Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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