Dauerleistung - Antrag
Allgemeine Informationen
Personen, die kein oder ein zu geringes Einkommen (Waisenpension) haben und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben oder von AmtsärztInnen für mindestens zwölf Monate für arbeitsunfähig befunden wurden, können eine Dauerleistung beantragen.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind:
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU- bzw. EWR-BürgerInnen (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen)
- Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte
- Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige (Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" oder "Daueraufenthalt-Familienangehörige") bzw. Personen, die über einen Aufenthaltstitel "Niederlassungsnachweis" oder "unbefristeter Aufenthaltstitel" verfügen.
Die Dauerleistung entspricht der Höhe einer Pension mit Ausgleichszulage und wird auf Grund eines Mindeststandards (Mindeststandards) berechnet. Damit sollen der Lebensbedarf gedeckt und Heiz-, Gas- und Stromkosten bezahlt werden. Übersteigt der Mietzins einen bestimmten Höchstbetrag, wird zusätzlich ein Betrag zur Abdeckung des Mietaufwandes ausbezahlt.
Eine Dauerleistung wird vierzehnmal im Jahr ausbezahlt.
Fristen und Termine
Etwaige Ansprüche beginnen erst ab der Antragsabgabe.
Zuständige Stelle
Fachbereich Soziale Leistungen
Erforderliche Unterlagen
Um den Anspruch prüfen bzw. den Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, müssen folgende Dokumente (von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) dem Antrag in Kopie beigefügt werden:
- Identitätsnachweis (Lichtbildausweis)
- Personaldokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltstitel/Anmeldebescheinigung oder Anerkennungsbescheid, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsdekret, Vergleich)
- Aktuelle Einkommensbelege (Pensionsbescheid, Bescheide über Beihilfen, Alimentations- oder Unterhaltszahlungen)
- Mietbelege (Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete, Mietaufschlüsselung, Mietzins-/Wohnbeihilfebescheid)
- Nachweise über beantragte Leistungen (z. B. Wohnbeihilfe der MA 50, Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes, Unterhalt, sonstige Anträge auf einen Anspruch auf ein Einkommen)
- Nachweise über Vermögen (z. B. PKW, Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Pensionsvorsorge, Haus- und Grundbesitz usw.)
Kosten und Zahlung
Keine
Zusätzliche Informationen
DauerleistungsbezieherInnen erhalten automatisch den Mobilpass zuerkannt. Dieser gilt auch als Einkommensnachweis und berechtigt zu verschiedenen Ermäßigungen.
Das Antragsformular wird im Fachbereich Soziale Leistungen ausgegeben. Der Antrag muss vollständig und leserlich ausgefüllt werden und anschließend samt den erforderlichen kopierten Dokumenten per Post eingereicht werden.
Rechtliche Grundlagen:
Homepage: Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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