Finanzielle Unterstützung eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes - Antrag

Voraussetzungen

Der "Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien" gewährt finanzielle Unterstützung für wissenschaftliche Forschungsarbeiten von ÄrztInnen, welche in Wien niedergelassen oder unselbständig in Wiener Anstalten (Krankenanstalten, Pflegeheime und Ambulatorien) bzw. im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind.

Forschungsförderungsanträge können bei der Geschäftsstelle des Fonds mit dem zur Verfügung stehenden Online-Antragsformular bis zur jeweiligen Frist, 24 Uhr, zu beantragt werden (Zeitpunkt des Absendens im Online-Formular).

Themenschwerpunkte

Das Kuratorium des "Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien" hat für einen Teil der neu zu vergebenden Fördermittel bei medizinischen Projekten eine Schwerpunktsetzung beschlossen. Sie werden daher eingeladen, Forschungsprojekte, auch zu folgenden Schwerpunkten einzureichen:

  • Integrierte Versorgung
  • ÄrztIn - PatientIn - Kommunikation
  • Sozial benachteiligte PatientInnen (MigrantInnen, Menschen mit Behinderungen, psychisch schwer erkrankte PatientInnen, Arbeitslose)
  • Gender-Differences in Inanspruchnahme, Betreuungsqualität, Kommunikation, Information
  • PatientInnen-Strukturenanalyse
  • Ablaufprozesse, Case Management, Qualitätsmanagement aus der Sicht des Personals und aus der Sicht der PatientInnen

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag kann elektronisch gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:

  • Projektbeschreibung - detailliertes Forschungsprojekt
  • Detailkalkulation
  • Zustimmende Kenntnisnahme: Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB (Richtlinien)
  • Ärztenachweis - wahlweise:
    • Promotionsurkunde oder
    • Nachweis über die Anerkennung als Praktische ÄrztInnen bzw. FachärztInnen oder
    • Ärzteausweis
  • Bei geplanter Geräteanschaffung:
    • Bestätigung der ärztlichen DirektorInnen gemäß Richtlinien
    • Zwei Anbote bzw. Begründung warum nicht möglich
  • Zustimmungen:
    • Zustimmung des Klinik-, Instituts- bzw. Abteilungsvorstandes zur Projektumsetzung
    • Zustimmung der (klinischen) Abteilungsleitung zur Projektumsetzung
  • Endgültig positives und aktuelles Votum der zuständigen Ethikkommission (falls erforderlich)
  • Bei geplanter Durchführung von Tierversuchen: entsprechende gültige Genehmigung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung

Einreichungsvoraussetzung für AntragstellerInnen zur Projekteinreichung (bitte unbedingt beachten)

Alle erforderlichen Dokumente der Projekteinreichung können am Ende des Online-Formulares als Dateianhänge hochgeladen werden.

Zuständige Stelle

"Medizinisch-Wissenschaftlicher Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien"
Geschäftsstelle: Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
3., Thomas-Klestil-Platz 8, 6. Stock, Zimmer 16.625
Fax: +43 1 4000-99-40424
E-Mail: post-mwf@ma40.wien.gv.at

Auskunft:
Fondssekretär: Josef Romstorfer
Telefon: +43 1 4000-40424
E-Mail: post-mwf@ma40.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr

Kundenverkehr:
Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Anträge und alle dazu erforderlichen Unterlagen können an den Fonds zweimal jährlich, entweder bis spätestens:

  • 1. Juni des Jahres (Ende des Einreichzeitraumes für das erste Halbjahr) oder bis spätestens
  • 1. Dezember des Jahres (Ende des Einreichzeitraumes für das zweite Halbjahr), gestellt werden.

Beachten

Pro ProjektleiterInnen kann nicht mehr als ein Projekt gleichzeitig gefördert bzw. eingereicht werden; ein Forschungsprojekt gilt als ordnungsgemäß beendet, wenn es wissenschaftlich und kaufmännisch abgeschlossen wurde.

Es können ausschließlich deutschsprachige Angaben im Online-Formular akzeptiert werden (die Projektbeschreibung - Beilage 1 kann in englischer Sprache eingereicht werden).

Formale Voraussetzungen
Vor der Einreichung sollte abgeklärt werden, ob alle formalen Voraussetzungen für eine Einreichung erfüllt werden. Unterlagen, die nach der Einreichfrist einlangen, können für eine laufende Bearbeitung nicht mehr angenommen werden - es gibt keine Nachreichmöglichkeit.

Sofern Anträge die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, wird keine Begutachtung und keine Entscheidung durch das Kuratorium herbeigeführt. Derartige Neuanträge werden den AntragstellerInnen wieder retourniert. Die ProjektleiterInnen haben die Möglichkeit, den Antrag noch einmal - formal vollständig - innerhalb eines Jahres neu einzubringen.

GutachterInnen
Im Rahmen des Antragsverfahrens sind die Projekt-EinreicherInnen verpflichtet, zwei GutachterInnen vorzuschlagen. Es können ausschließlich GutachterInnen mit der Begutachtung beauftragt werden, welche nicht am Projekt mitarbeiten und nicht aus dem unmittelbaren Tätigkeitsbereich der ProjektleiterInnen stammen (nicht aus derselben Klinik oder derselben Abteilung). Der Fonds behält sich das Recht auf Einholung zusätzlicher Gutachten vor.

Gender-Aspekte
Es wird ersucht, auf eine gendergerechte Sprache Bedacht zu nehmen. Die Stadt Wien hat diesbezüglich Sprachregelungen erarbeitet: Eine Sprache für Frauen und Männer.

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Formular

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Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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