Wohn- und Pflegeheim - Bewilligung innovativer Modelle und Projekte - Antrag

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Voraussetzungen

Der Magistrat kann innovative Modelle und Projekte auf Antrag mit Bescheid unter Vorschreibung erforderlicher Auflagen und zeitlicher Befristungen zulassen. Voraussetzung ist, dass durch geeignete und fundierte Dokumente glaubhaft gemacht wird, dass die Ziele des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes erreicht werden, trotzdem das Projekt von einzelnen seiner Vorgaben abweicht.

Ziele des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes

  • Gewährleistung der angemessenen Betreuung und im Bedarfsfall der angemessenen Pflege der aufgenommenen Personen
  • Wahrung der Menschenwürde, Privatsphäre, Individualität, Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der BewohnerInnen
  • Schutz vor Beeinträchtigung der persönlichen, physischen, psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen und Bedürfnisse der BewohnerInnen
  • Sicherstellung der personellen und ausstattungsmäßigen Strukturen der Heime
  • Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen älterer Frauen und älterer Männer

Der Heimträger muss beim Magistrat einen Antrag auf Bewilligung eines innovativen Modells oder Projektes unter Anschluss der erforderlichen Dokumente stellen. Der Magistrat prüft den Antrag anhand der vorgelegten Dokumente und entscheidet darüber mit Bescheid (gemäß Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG).

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben über den Heimträger und der für ihn handelnden Person (z. B. Auszug aus dem Vereinsregister, Auszug aus dem Firmenbuch, Gesellschaftsvertrag usw.)
  • Nachweis der Verlässlichkeit des Heimträgers und der für ihn handelnden Person (Auszug aus dem Strafregister bzw. polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate für GeschäftsführerIn oder Vorstand oder Obfrau bzw. Obmann)
  • Nachweis über das Eigentumsrecht oder sonstige Recht zur Benützung des Heimes
  • Maßstabgerechte Baupläne eines Bausachverständigen
  • Baubeschreibung
  • Betriebs- und Leistungsbeschreibung - diese muss enthalten:
    • Heimträger
    • Art und Zweckwidmung des Heimes
    • Grad der Pflegebedürftigkeit der für die Aufnahme in Betracht kommenden Personen
    • Voraussetzungen für die Aufnahme von Personen, die eine physische oder psychische Beeinträchtigung aufweisen
    • Standards der Betreuung und Pflege sowie der medizinischen Betreuung
    • Pflegerisches, medizinisches, therapeutisches, psychologisches und psychotherapeutisches Leistungsangebot
    • Ausstattung des Heimes, insbesondere der Wohn- und Pflegeeinheiten
    • Bettenanzahl und deren Aufteilung auf die einzelnen Wohn- und Pflegeeinheiten
    • Maßnahmen der Qualitätsarbeit
  • Heimordnung - diese muss enthalten:
    • Bestimmungen über den Vorgang bei der Aufnahme und Beendigung des Heimaufenthaltes der BewohnerInnen
    • Bestimmungen über die internen Organisationsabläufe, die nach den Bedürfnissen der Bewohnergemeinschaft auszurichten sind
    • Bestimmungen über die Befugnisse der im Heim tätigen Personen
    • Bestimmungen über die Mitwirkung der BewohnerInnen
    • Bestimmungen über die Erreichbarkeit der Direktion und der Pflegedienstleitung
    • Weitere für den zweckentsprechenden Betrieb des Heimes erforderliche Bestimmungen
  • Personalkonzept - dieses muss enthalten:
    • Organisation der Direktion
    • Organisation des Pflegedienstes
    • Personalplan, der die Zahl, das zeitliche Ausmaß der Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie die Funktionen und Qualifikationen aller im Heim im Rahmen von Betreuung, Pflege und Therapie tätigen Personen festlegt
    • Stellenbeschreibungen für alle wesentlichen Funktionen im Heim
    • Personalentwicklungsmaßnahmen, die Art und Ausmaß der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen regeln
    • Angaben über Art und Ausmaß der berufsbegleitenden Supervision
  • Pflegerisches Konzept - dieses wird von der Pflegedienstleitung erstellt und muss enthalten:
    • Beschreibung der pflegerischen Versorgung in Bezug auf die Betriebs- und Leistungsbeschreibung
    • Pflegeverständnis (Pflegeleitbild)
    • Zugrunde gelegte Pflegemodelle und -konzepte
    • Umsetzung der zugrunde gelegten Pflegemodelle und -konzepte
    • Aufbau- und Ablauforganisation der Pflege
  • Medizinisches und therapeutisches Konzep:t
    • Medizinische Betreuung:
      • Name der ÄrztInnen, die das Konzept erstellt haben, und deren Erreichbarkeit
      • Beschreibung der medizinischen Versorgung in Bezug auf die Betriebs- und Leistungsbeschreibung
      • Liste der niedergelassenen ÄrztInnen in der Umgebung des Heimes und deren Erreichbarkeit
      • Liste der im Heim tätigen ÄrztInnen, deren fachliche Ausbildung und Erreichbarkeit, sofern im Heim ÄrztInnen tätig sind
      • Notfallprogramm nach § 12 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG)
    • Therapeutische Versorgung durch Angehörige des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes:
      • Name der ÄrztInnen, die das Konzept erstellt haben, und deren Erreichbarkeit
      • Beschreibung der therapeutischen Versorgung in Bezug auf die Betriebs- und Leistungsbeschreibung
      • Liste der niedergelassenen TherapeutInnen in der Umgebung des Heimes und deren Erreichbarkeit
      • Liste der im Heim tätigen TherapeutInnen, deren fachliche Ausbildung und Erreichbarkeit, sofern im Heim TherapeutInnen tätig sind
  • Prüfzertifikate von medizinisch-technischen Geräten und technischen Einrichtungen von dazu nach den Berufsvorschriften befugten Personen
  • Nachweis über die Erstattung der baubehördlichen Fertigstellungsanzeige

Zuständige Stelle

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachbereich Sozialrecht, Referat Heimaufsicht
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000-40771
Fax: +43 1 4000-99-40779
E-Mail: heimaufsicht@ma40.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Aufnahme des Betriebes ist erst nach ausdrücklicher Bewilligung durch den Magistrat zulässig.

Beachten

Die Einrichtung unterliegt der behördlichen Aufsicht. Aufsichtsbehörde ist der Magistrat.

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Online-Antrag: Wohn- und Pflegeheim - Bewilligung innovativer Modelle und Projekte

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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