Aus- und Fortbildungseinrichtung für HeimhelferInnen - Betriebsanzeige, Betriebsänderung oder Betriebseinstellung
Voraussetzungen
BetreiberInnen einer Aus- und Fortbildungseinrichtung für HeimhelferInnen müssen die der Verantwortung des Heimhilfeberufes entsprechende Qualität der Aus- und Fortbildung durch folgendes Lehrangebot gewährleisten:
- Fachlich und pädagogisch qualifizierte Leitungs- und Lehrpersonen in ausreichender Anzahl
- Geeignete Schulungsräumlichkeiten
- Möglichkeit der Durchführung der praktischen Ausbildung
- Lehrplan und erforderliche Lehr- und Unterrichtsmittel
BetreiberInnen einer Einrichtung in Wien, die beabsichtigen, HeimhelferInnen aus- und fortzubilden, müssen die Aufnahme der Tätigkeit dem Magistrat mindestens drei Monate vorher anzeigen.
Der Magistrat prüft aufgrund der vorgelegten Dokumente, ob die Aufnahme des Betriebs zulässig ist oder untersagt werden muss (gemäß Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG).
Die Aufnahme des Betriebes muss untersagt werden, wenn aufgrund der Anzeige und der vorgelegten Dokumente nicht nachgewiesen werden kann, dass eine fachgerechte Durchführung der Aus- und Fortbildung sichergestellt ist.
Die Aufnahme der angezeigten Tätigkeit ist zulässig, wenn der Magistrat die Betriebsaufnahme nicht innerhalb von drei Monaten nach Einlangen der Anzeige und aller erforderlichen Dokumente untersagt.
BetreiberInnen der Einrichtung müssen dem Magistrat folgende Änderungen schriftlich anzeigen:
- Einstellung des Betriebes
- Übergabe des Betriebes an andere BetreiberInnen
- Änderung des Namens der BetreiberInnen oder der Einrichtung
- Verlegung der Betriebsstätte
- Verlegung des Sitzes der BetreiberInnen
- Änderung in der Leitung
Erforderliche Unterlagen
- Angaben über die BetreiberInnen und die für sie handelnden Personen (z. B. Auszug aus dem Vereinsregister, Auszug aus dem Firmenbuch, Gesellschaftsvertrag usw.)
- Angaben über die Ausbildungseinrichtung und Leitung der Ausbildung
- Nachweis der Vertrauenswürdigkeit der BetreiberInnen und der für die Einrichtung handelnden Personen (Auszug aus dem Strafregister bzw. polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als drei Monate für GeschäftsführerIn oder Vorstand oder Obfrau bzw. Obmann)
- Nachweise über die fachliche und pädagogische Qualifikation der Leitung und der vorgesehenen Lehrpersonen (Diplom, Zeugnis usw.)
- Nachweis über das Bestehen geeigneter Schulungsräumlichkeiten (Raumpläne, Beschreibung der Räumlichkeiten usw.)
- Nachweis über die Möglichkeit der Durchführung der praktischen Ausbildung (Bestätigung der Ausbildungsstätten, dass Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden)
- Detaillierter Lehrplan und Nachweis der erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel
- Bewilligung des Ausbildungsmoduls "Unterstützung bei der Basisversorgung" gemäß Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung (GuK-BAV)
- Im Falle einer Betriebsänderung (Namensänderung der BetreiberInnen oder der Betriebsstätte usw.) müssen jene Dokumente vorgelegt werden, die für eine Beurteilung der beabsichtigten Maßnahmen erforderlich sind.
Zuständige Stelle
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachbereich Sozialrecht, Referat Heimaufsicht
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000-40771
Fax: +43 1 4000-99-40779
E-Mail: heimaufsicht@ma40.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Drei Monate vor der beabsichtigten Maßnahme
Beachten
Die Einrichtung unterliegt der behördlichen Aufsicht. Aufsichtsbehörde ist der Magistrat.
Rechtliche Grundlagen:
- § 3 Abs. 1 Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz (WHEG), LGBl. für Wien Nr. 8/2008 idgF.
- Verordnung zum Wiener Heimhilfeeinrichtungengesetz (WHEG-VO), LGBl. für Wien Nr. 20/2008 idgF.
- Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz (WSBBG), LGBl. für Wien Nr. 4/2008 idgF.
- Verordnung zum Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz (WSBBG-VO), LGBl. für Wien Nr. 17/2008 idgF.
- Gesundheits- und Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung (GuK-BAV), BGBl. Nr. 281/2006 idgF.
Formular
Online-Formulare:
- Aus- und Fortbildungseinrichtung für Heimhelferinnen/Heimhelfer - Betriebsanzeige
- Aus- und Fortbildungseinrichtung für Heimhelferinnen/Heimhelfer - Betriebsänderung - Anzeige
- Aus- und Fortbildungseinrichtung für Heimhelferinnen/Heimhelfer - Betriebseinstellung - Anzeige
Weiterführende Informationen
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
Kontaktformular
