Verlegung einer öffentlichen Apotheke außerhalb des Standortes - Antrag
Voraussetzungen
Das Verfahren für eine Verlegung einer bestehenden öffentlichen Apotheke außerhalb des Standortes muss nach § 46 Apothekengesetz genauso geführt werden wie das Verfahren für die Erteilung einer Konzession für eine neue zu errichtende öffentliche Apotheke. Antrag, Beilagen und Verfahrensgang entsprechen grundsätzlich den Ausführungen zum Konzessionsverfahren.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Sponsionsurkunde
- Aspirantenprüfungszeugnis
- Amtsärztliches Zeugnis: Dieses wird im Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt. Es darf nicht älter als drei Monate sein.
- Auszug aus dem Strafregister: Diese wird im zuständigen Bezirkspolizeikommissariat ausgestellt. Sie darf nicht älter als drei Monate sein.
- Nachweis über die fünfjährige fachliche Tätigkeit durch die Österreichische Apothekerkammer
Zuständige Stelle
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Telefon: +43 1 4000-40416
Fax: +43 1 4000-99-40809
E-Mail: post-fbg@ma40.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
- 43,60 Euro Bundesabgabe
- 3,60 Euro je Bogen Beilage
- 77 Euro Bundesabgabe bei positiver Erledigung des Antrages
- 327 Euro Verwaltungsabgabe bei positiver Erledigung des Antrages
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Das Verfahren wird analog dem Verfahren zur Erteilung einer Konzession für eine neu zu errichtende öffentliche Apotheke geführt.
Rechtliche Grundlagen:
Weiterführende Informationen
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (Magistratsabteilung 40)
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