Bestellung von Suchtgiftvignetten
Voraussetzungen
Suchtgiftvignetten können von nachfolgenden Personen bzw. Einrichtungen bestellt werden:
- Niedergelassene ÄrztInnen in Wien
- Krankenanstalten in Wien
- Pflegeeinrichtungen in Wien
- Drogeneinrichtungen in Wien: § 15 Abs. 1 Suchtmittelgesetz: Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse für die Durchführung gesundheitsbezogener Maßnahmen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch gemäß den §§ 11, 12, 35, 37 und 39 dieses Bundesgesetzes dafür zur Verfügung stehende Einrichtungen und Vereinigungen in ausreichender Zahl im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Ausgefülltes, unterschriebenes und abgestempeltes Bestellformular
Zuständige Stelle
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Gesundheitseinrichtungen und Arzneimittelwesen
3., Thomas-Klestil-Platz 8/2
, Town Town, 2. Stock, Zimmer 16.214
Telefon: +43 1 4000-87600
Fax: +43 1 4000-99-87561
E-Mail: gesundheitseinrichtungen@ma15.wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Sofort oder mittels Zusendung per Post
Beachten
Bei persönlicher Abholung der Suchtgiftvignetten durch die niedergelassenen ÄrztInnen muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Bei Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und Drogeneinrichtungen muss das Bestellformular von den ärztlichen LeiterInnen bzw. von einer durch die ärztliche Leiterin bzw. den ärztlichen Leiter nominierten Person unterschrieben sein. Bei Änderungen der Unterschriftsberechtigten muss ein entsprechendes Schreiben an die Abteilung für Gesundheitsdienst der Stadt Wien - Gesundheitseinrichtungen und Arzneimittelwesen schriftlich ergehen.
Die Suchtgiftvignetten können auch durch BotInnen abgeholt werden. Im Bestellformular muss der Name der abholenden Person angeführt sein. Ein amtlicher Lichtbildausweis muss bei der Abholung vorgewiesen werden.
In allen Fällen können die Suchtgiftvignetten auch per Post zugestellt werden. Dazu muss das ausgefüllte, unterschriebene und abgestempelte Bestellformular an die Abteilung für Gesundheitsdienst der Stadt Wien - Gesundheitseinrichtungen und Arzneimittelwesen per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden.
Rechtliche Grundlagen:
Formular
- Formular für niedergelassene ÄrztInnen:
- Formular für Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und Drogeneinrichtungen:
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
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