Jugendzahnklinik der Stadt Wien

Voraussetzungen

Die Leistungen der Jugendzahnklinik können von allen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gegen Vorlage der E-Card in Anspruch genommen werden. Weiters führt die Jugendzahnklinik auch Behandlungen bei Menschen mit Behinderung ohne Altersbegrenzung durch.

Erforderliche Unterlagen

Mitnahme der E-Card oder bei Verlust der E-Card wird auch ein "E-Card Ersatzschein" angenommen

Zuständige Stelle

Wiener Jugendzahnklinik
9., Salzergasse 28
Telefon: +43 1 4000-87140
Telefax: +43 1 4000-99-87149

Kosten und Zahlung

Die kieferorthopädische Beratung erfolgt kostenlos.
Alle weiteren Behandlungen richten sich nach dem jeweils gültigen Tarif.

Termine und Fristen

Zu beachten: Terminvereinbarungen erfolgen nur nach telefonischer Voranmeldung.

Wiener Jugendzahnklinik
Telefonische Information: Telefon: +43 1 4000-87140
Konservierende Abteilung: Telefon: +43 1 4000-87141
Abteilung für Behandlungen unter Sedierung (Dämmerschlaf): Telefon: +43 1 4000-87135
Kieferorthopädie: Telefon: +43 1 4000-87137
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Samstag (außer in den Schulferien) von 8 bis 11.30 Uhr

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
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