Tafel mit der Aufschrift "Mobile Hauskrankenpflege im Dienst" - Ausstellung

Voraussetzungen

Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die freiberuflich in der Hauskrankenpflege tätig sind

Erforderliche Unterlagen

  • Führerschein
  • Meldung bzw. Bescheid der freiberuflichen Berufsausübung mit Berufssitz in Wien

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Sie werden sofort zurückgegeben und verbleiben nicht im Amt.

Zuständige Stelle

Berufsitz in Wien:
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Gesundheitsberufe
3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, Town Town, Zugang: 3., Thomas-Klestil-Platz 8/1, 1. Stock, Zimmer 16.125
Telefon: +43 1 4000-87577, -87429
E-Mail: gesundheitsberufe@ma15.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch ist kein Parteienverkehr

Kosten und Zahlung

17,80 Euro Bundes- und Verwaltungsabgabe

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Sofort

Beachten

Rechtliche Grundlagen:

Formular

Antrag um Ausstellung der Tafel gemäß § 24 Abs. 5a StVO 1960 mit der Aufschrift "Mobile Hauskrankenpflege im Dienst":

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
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