Tafel mit der Aufschrift "Mobile Hauskrankenpflege im Dienst" - Ausstellung
Voraussetzungen
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die freiberuflich in der Hauskrankenpflege tätig sind
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Meldung bzw. Bescheid der freiberuflichen Berufsausübung mit Berufssitz in Wien
Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Sie werden sofort zurückgegeben und verbleiben nicht im Amt.
Zuständige Stelle
Berufsitz in Wien:
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Gesundheitsberufe
3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, Town Town, Zugang: 3., Thomas-Klestil-Platz 8/1, 1. Stock, Zimmer 16.125
Telefon: +43 1 4000-87577, -87429
E-Mail: gesundheitsberufe@ma15.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch ist kein Parteienverkehr
Kosten und Zahlung
17,80 Euro Bundes- und Verwaltungsabgabe
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Sofort
Beachten
Rechtliche Grundlagen:
- § 24 Abs. 5a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
- § 6 Abs. 1 lit. e Wiener Parkometerabgabeverordnung
Formular
Antrag um Ausstellung der Tafel gemäß § 24 Abs. 5a StVO 1960 mit der Aufschrift "Mobile Hauskrankenpflege im Dienst":
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
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