Bestätigung über eine spartenfremde Tätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege - Antrag

Voraussetzungen

Wohnsitz in Wien

Diese Bestätigung wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen und Unterlagen für Personen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ausgestellt. Sie berechtigt weiters, die spartenfremde Tätigkeit im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes weiterhin auszuüben.

Erforderliche Unterlagen

Zum Antrag müssen folgende Dokumente im Original mitgebracht werden:

  • Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Bestätigung DienstgeberIn (von den DienstgeberInnen auszufüllen)
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Ausgenommen die Bestätigung der DienstgeberInnen werden alle Urkunden sofort wieder zurückgegeben und verbleiben nicht im Amt.

Zuständige Stelle

Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Gesundheitsberufe
3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, Town Town, Zugang: 3., Thomas-Klestil-Platz 8/1, 1. Stock, Zimmer 16.125
Telefon: +43 1 4000-87577, -87579, -87429
Fax: +43 1 4000-99-87575
E-Mail: gesundheitsberufe@ma15.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch ist kein Parteienverkehr

Kosten und Zahlung

34,80 Euro Bundes- und Verwaltungsabgabe

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Eine Woche

Beachten

Rechtliche Grundlage: § 111 Abs. 3 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

Formular

  • Antrag um Ausstellung einer Bestätigung über eine spartenfremde Tätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 111 Abs. 3 GuKG:
  • Bestätigung DienstgeberIn:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
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