Berufsausweis für Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste - Antrag

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Wien
  • Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste:
    • PhysiotherapeutIn
    • Biomedizinische AnalytikerIn
    • ErgotherapeutIn
    • LogopädIn
    • OrthoptistIn
    • DiätologIn
    • RadiologietechnologIn

Erforderliche Unterlagen

Zum Antrag müssen folgende Dokumente im Original mitgebracht werden:

  • Diplom im gehobenen medizinisch-technischen Dienst. Bei Ausbildungen im Ausland: Nostrifikationsbescheid mit Eintragung der positiv absolvierten Ergänzungsausbildung oder Zulassung zur Berufsausübung (EWR)
  • Nachweis über allfällige(n) akademische(n) Grad(e)
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Ein Lichtbild

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Sie werden sofort zurückgegeben und verbleiben nicht im Amt.

Die Einreichung eines Berufsausweises ist mittels Vollmacht durch eine andere Person möglich. Die Abholung kann jedoch nur persönlich erfolgen.

Zuständige Stelle

Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Gesundheitsberufe
3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, Town Town, Zugang: 3., Thomas-Klestil-Platz 8/1, 1. Stock, Zimmer 16.124
Telefon: +43 1 4000-87429, -87577, -87579
Fax: +43 1 4000-99-87575
E-Mail: gesundheitsberufe@ma15.wien.gv.at

Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch ist kein Parteienverkehr.

Kosten und Zahlung

30,90 Euro Bundes- und Verwaltungsabgabe

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Sofort

Beachten

Änderungen im Berufsausweis:
AusweisinhaberInnen müssen die Ausstellung eines neuen Berufsausweises bei der Bezirksverwaltungsbehörde Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) - Gesundheitsberufe, binnen vier Wochen beantragen:

  • Bei Änderung Vor- bzw. Zunamen
  • Bei Änderung akademischer Grade
  • Bei Beschädigung des Fotos
  • Wenn die AusweisinhaberInnen auf dem Foto nicht mehr einwandfrei zu erkennen sind

Rechtliche Grundlage: § 5 Medizinisch-technische Dienste Gesetz (MTD-G)

Formular

Antrag:

PDF-Betrachter herunterladen

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
Kontaktformular