Berufsausweis für HeilmasseurInnen - Antrag
Voraussetzungen
Wohnsitz in Wien
Erforderliche Unterlagen
Zum Antrag müssen folgende Dokumente im Original mitgebracht werden:
- Qualifikationsnachweis, der zur Berufsausübung als HeilmasseurIn in Österreich berechtigt; gegebenenfalls Nachweis über die Berechtigung zur Führung von Zusatzbezeichnungen ("Elektrotherapie", "Medizinische BademeisterInnen", "Lehrberechtigte HeilmasseurInnen"). Bei Ausbildungen im Ausland: Nostrifikationsbescheid mit Eintragung der positiv absolvierten Ergänzungsausbildung oder Zulassung zur Berufsausübung (EWR)
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Meldebestätigung
- Ein Lichtbild
Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Sie werden sofort zurückgegeben und verbleiben nicht im Amt.
Die Einreichung eines Berufsausweises ist mittels Vollmacht durch eine andere Person möglich. Die Abholung kann jedoch nur persönlich erfolgen.
Zuständige Stelle
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Gesundheitsberufe
3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, Town Town, Zugang: 3., Thomas-Klestil-Platz 8/1, 1. Stock, Zimmer 16.124
Telefon: +43 1 4000-87429, -87577, -87579
Fax: +43 1 4000-99-87575
E-Mail: gesundheitsberufe@ma15.wien.gv.at
Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch ist kein Parteienverkehr.
Kosten und Zahlung
30,70 Euro Bundes- und Verwaltungsabgabe
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Sofort
Beachten
Der Berufsausweis kann während der Parteienverkehrszeiten beantragt und sofort mitgenommen werden.
Jede Änderung des Vor- oder Familiennamens, der Staatsangehörigkeit, der Berufsbezeichnung oder der Berechtigung zur freiberuflichen Ausübung als HeilmasseurIn oder einer Zusatzbezeichnung muss der Abteilung für Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) - Gesundheitsberufe, unter Beibringung der entsprechenden Urkunden bekannt gegeben werden und wird im Berufsausweis amtlich vermerkt.
Rechtliche Grundlage: § 49 Medizinisches Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG)
Formular
Antrag:
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
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