Berufsausweis für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe - Antrag

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Wien
  • Angehörige des Gesundheits- und Krankenpflegeberufes:
    • Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester bzw. Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
    • Diplomierte Kinderkrankenschwester bzw. Diplomierter Kinderkrankenpfleger
    • Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester bzw. Diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger
    • PflegehelferIn

Erforderliche Unterlagen

Zum Antrag müssen folgende Dokumente im Original mitgebracht werden:

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Sie werden sofort zurückgegeben und verbleiben nicht im Amt.

Die Einreichung eines Berufsausweises ist mittels Vollmacht durch eine andere Person möglich. Die Abholung kann jedoch nur persönlich erfolgen.

Zuständige Stelle

Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15)
Gesundheitsberufe
3., Thomas-Klestil-Platz 8/2, Town Town, Zugang: 3., Thomas-Klestil-Platz 8/1, 1. Stock, Zimmer 16.125
Telefon: +43 1 4000-87577, -87579, -87429
Fax: +43 1 4000-99-87575
E-Mail: gesundheitsberufe@ma15.wien.gv.at

Parteienverkehr: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr
Mittwoch ist kein Parteienverkehr.

Kosten und Zahlung

30,90 Euro Bundes- und Verwaltungsabgabe

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Sofort

Beachten

Der Berufsausweis kann während der Parteienverkehrszeiten beantragt und sofort mitgenommen werden.

Jede Änderung des Vor- oder Familiennamens, der Staatsangehörigkeit, der Berufsbezeichnung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege muss der Abteilung für Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) - Gesundheitsberufe, unter Beibringung der entsprechenden Urkunden bekannt gegeben werden und wird im Berufsausweis amtlich vermerkt.

Rechtliche Grundlage: § 10 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

Formular

Ausstellung eines Berufsausweises gemäß § 10 GuKG für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
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