Mobile Gesundheits- und Krankenpflege, Hauskrankenpflege
Allgemeine Informationen
Für medizinische Versorgung ist nicht immer ein Spitalsaufenthalt oder der Besuch bei ÄrztInnen notwendig. Was zu Hause möglich ist, können diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen übernehmen.
Voraussetzungen
Vorlage einer ärztlichen Verordnung
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Fonds Soziales Wien
KundInnenservice
3., Guglgasse 7-9, Erdgeschoss, U3 Station Gasometer
Telefon: + 43 1 24 5 24, täglich von 8 bis 20 Uhr, auch Sonn- und Feiertags
Förderung der Mobilen Hauskrankenpflege:
Beratungszentrum Pflege und Betreuung
Erforderliche Unterlagen
Verordnung der ÄrztInnen
Kosten und Zahlung
- Zeitlich begrenzte medizinische Hauskrankenpflege, die einen Spitalsaufenthalt ersetzt oder verkürzt, ist für die PatientInnen kostenfrei.
- Hauskrankenpflege, die einen Spitalsaufenthalt nicht ersetzt oder verkürzt und auch längerfristig möglich ist, wird über den Fonds Soziales Wien gefördert. Der zu bezahlende Kostenbeitrag hängt vom Einkommen der PatientInnen ab.
Zusätzliche Informationen
Homepage: Fonds Soziales Wien
Maria Roniger (Fonds Soziales Wien)
Kontaktformular
