Mobile Gesundheits- und Krankenpflege, Hauskrankenpflege

Allgemeine Informationen

Für medizinische Versorgung ist nicht immer ein Spitalsaufenthalt oder der Besuch bei ÄrztInnen notwendig. Was zu Hause möglich ist, können diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen übernehmen.

Voraussetzungen

Vorlage einer ärztlichen Verordnung

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Fonds Soziales Wien
KundInnenservice
3., Guglgasse 7-9, Erdgeschoss, U3 Station Gasometer
Telefon: + 43 1 24 5 24, täglich von 8 bis 20 Uhr, auch Sonn- und Feiertags

Förderung der Mobilen Hauskrankenpflege:
Beratungszentrum Pflege und Betreuung

Erforderliche Unterlagen

Verordnung der ÄrztInnen

Kosten und Zahlung

  • Zeitlich begrenzte medizinische Hauskrankenpflege, die einen Spitalsaufenthalt ersetzt oder verkürzt, ist für die PatientInnen kostenfrei.
  • Hauskrankenpflege, die einen Spitalsaufenthalt nicht ersetzt oder verkürzt und auch längerfristig möglich ist, wird über den Fonds Soziales Wien gefördert. Der zu bezahlende Kostenbeitrag hängt vom Einkommen der PatientInnen ab.

Zusätzliche Informationen

Mobile Hauskrankenpflege

Homepage: Fonds Soziales Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Maria Roniger (Fonds Soziales Wien)
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