Behindertenhilfe - Information und Beratung
Allgemeine Informationen
Damit alle Menschen - unabhängig von möglichen Beeinträchtigungen - ein weitgehend selbstbestimmtes, nach eigenen Wünschen gestaltetes Leben führen können, unterstützt der Fonds Soziales Wien sowohl Pflege- und Betreuungsleistungen, als auch die Möglichkeit, benötigte Unterstützung und Assistenz durch finanzielle Zuschüsse selbständig zu organisieren.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind je nach Leistung unterschiedlich. Die MitarbeiterInnen des Beratungszentrums Behindertenhilfe informieren und beraten individuell.
Fristen und Termine
Die Fristen und Termine hängen von der jeweiligen Leistung ab. Auch die Dringlichkeit wird berücksichtigt. Auskunft über jeden individuellen Fall geben die MitarbeiterInnen im Beratungszentrum Behindertenhilfe.
Zuständige Stelle
Fonds Soziales Wien
Beratungszentrum Behindertenhilfe
3., Guglgasse 7-9, Erdgeschoss, U3 Station Gasometer
Telefon: +43 1 / 24 5 24 täglich, auch Sonn- und Feiertag, von 8 bis 20 Uhr
Fax: +43 1 05 05 379 - 99 66 650
E-Mail: post-bzbh@fsw.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 15 Uhr, Donnerstag zusätzlich 15 bis 17.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen
- Meldebestätigung bzw. Auszug aus dem Zentralmelderegister
- Personaldokumente (Ausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsdekret usw.)
- Einkommensnachweise
- Pflegegeldbescheid, Familienbeihilfenbescheid
- Ärztliche und psychiatrische Gutachten
- Bei Anträgen für minderjährige Kinder werden auch Belege der erziehungsberechtigten Person(en) benötigt. Bei Anträgen für Personen, die keine EU-BürgerInnen sind, werden Dokumente bezüglich des Aufenthaltstitels benötigt.
Kosten und Zahlung
Die Kosten hängen von der jeweiligen Leistung ab. Auskunft über den individuellen Fall geben die MitarbeiterInnen im Beratungszentrum Behindertenhilfe.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Chancengleichheitsgesetz Wien - CGW
Homepage: Fonds Soziales Wien
Maria Roniger (Fonds Soziales Wien)
Kontaktformular
