Unterhaltsvereinbarungen für minderjährige Kinder
Voraussetzungen
- Bereitschaft des unterhaltspflichtigen Elternteiles zum Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung
- Persönliches Erscheinen beider Elternteile
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis beider Elternteile
- Einkommensnachweis des unterhaltspflichtigen Elternteiles
- Geburtsurkunde des Kindes
Zuständige Stelle
- Regionalstellen der MAG ELF - Rechtsvertretung
Standorte - Bezirksgerichte
Die RechtsvertreterInnen sind von Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr erreichbar. Für persönliche Vorsprachen stehen die RechtsvertreterInnen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist von Vorteil.
Kosten und Zahlung
Beim Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung in einer Regionalstelle MAG ELF - Rechtsvertretung fallen keine Kosten an.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
- Beide Elternteile müssen der Unterhaltsvereinbarung zustimmen.
- Eine Unterhaltsvereinbarung kann auch für rückwirkende Zeiträume abgeschlossen werden.
- Eine Unterhaltsvereinbarung bedarf zu ihrem Wirksamwerden der Zustimmung des Gerichtes bzw. der Zustimmung des Jugendwohlfahrtsträgers als Vertreter des Kindes in Unterhaltsangelegenheiten.
Zusätzliche Informationen:
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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