Unterhaltsvereinbarungen für minderjährige Kinder

Voraussetzungen

  • Bereitschaft des unterhaltspflichtigen Elternteiles zum Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung
  • Persönliches Erscheinen beider Elternteile

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis beider Elternteile
  • Einkommensnachweis des unterhaltspflichtigen Elternteiles
  • Geburtsurkunde des Kindes

Zuständige Stelle

Die RechtsvertreterInnen sind von Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr erreichbar. Für persönliche Vorsprachen stehen die RechtsvertreterInnen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist von Vorteil.

Kosten und Zahlung

Beim Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung in einer Regionalstelle MAG ELF - Rechtsvertretung fallen keine Kosten an.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

  • Beide Elternteile müssen der Unterhaltsvereinbarung zustimmen.
  • Eine Unterhaltsvereinbarung kann auch für rückwirkende Zeiträume abgeschlossen werden.
  • Eine Unterhaltsvereinbarung bedarf zu ihrem Wirksamwerden der Zustimmung des Gerichtes bzw. der Zustimmung des Jugendwohlfahrtsträgers als Vertreter des Kindes in Unterhaltsangelegenheiten.

Zusätzliche Informationen:

Weiterführende Informationen

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MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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