Wiener Familienzuschuss - Antrag
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind Familien und AlleinerzieherInnen mit Kindern vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
- Das Familieneinkommen muss unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
- Mindestens ein Elternteil muss im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder EWR-BürgerIn (bzw. EWR-BürgerInnen Gleichgestellte) sein und bei der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz seit einem Jahr in Wien haben.
- Für BürgerInnen mit sonstiger Staatsbürgerschaft gilt: Bei der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile seit drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Einkommensnachweis
- Geburtsurkunde des Kindes
Zuständige Stelle
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Termine und Fristen
- Die Anträge für den Wiener Familienzuschuss können einen Monat vor dem ersten Geburtstag des Kindes eingereicht werden.
- Der Familienzuschuss wird mit dem Beginn des Monats ausbezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt bzw. vollständig nachgewiesen sind.
- Der Familienzuschuss wird monatlich auf jenes Bankkonto ausbezahlt, das im Antragsformular angegeben wurde.
Beachten
- Der Familienzuschuss ist nur für das zweite und dritte Lebensjahr eines Kindes vorgesehen.
- Die Höhe des Familienzuschusses ist vom Familieneinkommen abhängig.
- Wenn sich Änderungen bei den Voraussetzungen für den Familienzuschuss ergeben (zum Beispiel Höhe des Familieneinkommens, Auflösung des gemeinsamen Haushalts) sind die BezieherInnen verpflichtet, die zuständige Regionalstelle der MAG ELF - Rechtsvertretung darüber zu informieren.
- Wenn der Wiener Familienzuschuss zu Unrecht bezogen wurde, muss dieser zurückgezahlt werden.
- Auf den Wiener Familienzuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Formular
Antrag auf Gewährung des Wiener Familienzuschusses:
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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