Wiener Familienzuschuss - Antrag

Voraussetzungen

  • Anspruchsberechtigt sind Familien und AlleinerzieherInnen mit Kindern vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
  • Das Familieneinkommen muss unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
  • Mindestens ein Elternteil muss im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder EWR-BürgerIn (bzw. EWR-BürgerInnen Gleichgestellte) sein und bei der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz seit einem Jahr in Wien haben.
  • Für BürgerInnen mit sonstiger Staatsbürgerschaft gilt: Bei der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile seit drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Einkommensnachweis
  • Geburtsurkunde des Kindes

Zuständige Stelle

MAG ELF - Rechtsvertretung

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Termine und Fristen

  • Die Anträge für den Wiener Familienzuschuss können einen Monat vor dem ersten Geburtstag des Kindes eingereicht werden.
  • Der Familienzuschuss wird mit dem Beginn des Monats ausbezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt bzw. vollständig nachgewiesen sind.
  • Der Familienzuschuss wird monatlich auf jenes Bankkonto ausbezahlt, das im Antragsformular angegeben wurde.

Beachten

  • Der Familienzuschuss ist nur für das zweite und dritte Lebensjahr eines Kindes vorgesehen.
  • Die Höhe des Familienzuschusses ist vom Familieneinkommen abhängig.
  • Wenn sich Änderungen bei den Voraussetzungen für den Familienzuschuss ergeben (zum Beispiel Höhe des Familieneinkommens, Auflösung des gemeinsamen Haushalts) sind die BezieherInnen verpflichtet, die zuständige Regionalstelle der MAG ELF - Rechtsvertretung darüber zu informieren.
  • Wenn der Wiener Familienzuschuss zu Unrecht bezogen wurde, muss dieser zurückgezahlt werden.
  • Auf den Wiener Familienzuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Formular

Antrag auf Gewährung des Wiener Familienzuschusses:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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