Familienhilfe - Antrag
Voraussetzungen
Unterstützungsbedarf insbesondere bei:
- Schwangerschaft, Risikoschwangerschaft und rund um die Geburt
- Erkrankung der Betreuungsperson
- Krankenhausaufenthalt, Kur- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils
- Schwerer Erkrankung oder Tod eines Elternteils bzw. Tod eines Kindes
- Notwendiger Entlastung und Unterstützung der Familie
Eine Familienhelferin der Caritas kommt über einen befristeten Zeitraum bis acht Stunden täglich in die Familie, übernimmt jedoch keine Nacht- und Wochenenddienste - Familienhilfe der Caritas
Erforderliche Unterlagen
Einkommensnachweise:
- Nettogehalt
- Kinderbetreuungsgeld und/oder Wochenhilfe
- Alimente
- AMS-Bezüge
- Rente
- Sonstiges
Zuständige Stelle
Kosten und Zahlung
Der Kostenbeitrag ist nach dem Familieneinkommen gestaffelt, beträgt aber mindestens 2,90 Euro pro Einsatzstunde. Für besonders einkommensschwache Familien hat die Caritas einen Höchstbeitragsrahmen festgesetzt.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Zur Versorgung von erkrankten Kindern von berufstätigen Eltern (Soziale Dienste: Heimhilfe, Pflegehilfe, Essen auf Rädern).
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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