Familienhilfe - Antrag

Voraussetzungen

Unterstützungsbedarf insbesondere bei:

  • Schwangerschaft, Risikoschwangerschaft und rund um die Geburt
  • Erkrankung der Betreuungsperson
  • Krankenhausaufenthalt, Kur- oder Erholungsaufenthalt eines Elternteils
  • Schwerer Erkrankung oder Tod eines Elternteils bzw. Tod eines Kindes
  • Notwendiger Entlastung und Unterstützung der Familie

Eine Familienhelferin der Caritas kommt über einen befristeten Zeitraum bis acht Stunden täglich in die Familie, übernimmt jedoch keine Nacht- und Wochenenddienste - Familienhilfe der Caritas

Erforderliche Unterlagen

Einkommensnachweise:

  • Nettogehalt
  • Kinderbetreuungsgeld und/oder Wochenhilfe
  • Alimente
  • AMS-Bezüge
  • Rente
  • Sonstiges

Zuständige Stelle

Familienhilfe der Caritas

Kosten und Zahlung

Der Kostenbeitrag ist nach dem Familieneinkommen gestaffelt, beträgt aber mindestens 2,90 Euro pro Einsatzstunde. Für besonders einkommensschwache Familien hat die Caritas einen Höchstbeitragsrahmen festgesetzt.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Zur Versorgung von erkrankten Kindern von berufstätigen Eltern (Soziale Dienste: Heimhilfe, Pflegehilfe, Essen auf Rädern).

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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