Bewilligung zur Ausübung der Tätigkeit als Pflegefamilie - Antrag
Voraussetzungen
- BewerberInnen um ein Pflegekind (aus Wien und aus den Bundesländern) sollten eine gewisse Lebenserfahrung mitbringen. Die Praxis zeigt, dass die meisten Pflegeeltern nicht jünger als 25 Jahre sind, wenn sie diese Aufgabe übernehmen.
- Der Altersabstand zwischen der Hauptbetreuungsperson und dem Pflegekind sollte zirka 40 Jahre nicht übersteigen.
- Die Eignung zur Aufnahme eines Pflegekindes wird eingehend geprüft.
- Die persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen stimmen.
- Der Besuch eines Vorbereitungsseminares für Pflegeeltern ist verpflichtend und wird vom Referat für Adoptiv- und Pflegekinder (RAP) angeboten.
Bei positivem Abschluss des Bewilligungsverfahrens, in welches alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder einbezogen werden, erteilt das Referat für Adoptiv- und Pflegekinder die gesetzliche Bewilligung zur Aufnahme eines Pflegekindes und vermittelt ein Wiener Pflegekind an geeignete Pflegeeltern. Die weitere sozialarbeiterische Betreuung übernehmen die SozialarbeiterInnen der Regionalstellen - Soziale Arbeit mit Familien.
Erforderliche Unterlagen
Einkommensnachweis
Weitere Dokumente werden mit Zustimmung der BewerberInnen im Amtsweg eingeholt.
Zuständige Stelle
Seminaranmeldung, Bewilligung und Vermittlung:
Referat für Adoptiv- und Pflegekinder (RAP)
9., Schlagergasse 8
Telefon: +43 1 40 00-90770
E-Mail: kanzlei-rap@ma11.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Als Kosten fallen die Kurskosten für das Vorbereitungsseminar für Pflege- und Adoptiveltern an (30 Euro, Rückerstattung bei der Übernahme eines Pflegekindes). Pflegeeltern erhalten für die mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwendungen und Kosten für das Pflegekind ein Pflegeelterngeld. Darüber hinaus besteht Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe durch das Finanzamt. Das Pflegekind kann bei einem Pflegeelternteil krankenversichert werden. Für einen Pflegeelternteil (Pflegemutter oder Pflegevater) besteht auch die Möglichkeit einer Anstellung.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 4.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Die leiblichen Eltern der Pflegekinder behalten oft ihre Rechte (gesetzliche Vertretung, Vermögensverwaltung) und beauftragen die MAG ELF mit der Durchführung der Pflege und Erziehung ihres Kindes. Die leiblichen Eltern sollen, wenn nicht Gefährdungsgründe dagegen sprechen, die persönlichen Kontakte zum Kind aufrechterhalten und können auch die Rückgabe des Kindes anstreben.
Zusätzliche Informationen: Pflegemamas und Pflegepapas
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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