Bewilligung für den Betrieb eines Kindertagesheimes - Antrag

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Voraussetzungen

Für den Betrieb eines Kindertagesheimes oder Betriebskindergartens ist eine Bewilligung der MAG ELF - Amt für Jugend und Familie erforderlich.

Die Errichtung eines Kindertagesheimes ist jeder natürlichen und juristischen Person unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Für eine Bewilligung maßgebend sind insbesondere das pädagogische Konzept, die erforderlichen Fachkräfte, die Berücksichtigung der Höchstzahl von Kindern in den einzelnen Gruppenformen, die Lage, die Größe, die Anzahl und die Ausstattung der Räume, die Anzahl und Art der sanitären Anlagen für die unterschiedlichen Gruppen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung zum Betrieb eines Kindertagesheimes muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben über Lage und Ausmaß des Kindertagesheimes
  • Dokumente über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an den in Betracht kommenden Liegenschaften, bei Bestandsverträgen muss dem Antrag eine Abschrift des Bestandsvertrages, aus dem ein längerfristiges Nutzungsverhältnis hervorgeht, angeschlossen werden
  • Angaben über die Bezeichnung des Kindertagesheimes, die Anzahl der Gruppen und die Anzahl der Kinder in den Gruppen
  • Angaben und Pläne über die Lage, Größe, Ausstattung und Zweckwidmung der Räumlichkeiten
  • Angaben und Pläne über die Freiflächen des Kindertagesheimes
  • Angaben über die persönliche und fachliche Eignung des Personals
  • Pädagogisches Konzept
  • Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen

Vor Antragstellung wird ein ausführliches Informationsgespräch und eine Objektbesichtigung vor Ort angeraten.

Zuständige Stelle

MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Kindertagesheime
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90739
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: g-gra@ma11.wien.gv.at

Telefon: +43 1 4000-90713 - Auskunft für den 1., 3., 4., 14. und 19. Bezirk
Telefon: +43 1 4000-90718 - Auskunft für den 2., 9., 15., 16. und 20. Bezirk
Telefon: +43 1 4000-90717 - Auskunft für den 10., 11., 17. und 18. Bezirk
Telefon: +43 1 4000-90724 - Auskunft für den 21. und 22. Bezirk
Telefon: +43 1 4000-90720 - Auskunft für den 5., 6., 7., 8., 12., 13. und 23. Bezirk

Telefonische Auskünfte: 8 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Berechnung und Einhebung der Gebühren erfolgt nach Kommissionierung des Kindertagesheimes.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 4.

Termine und Fristen

Bearbeitungsdauer des Antrages: bis zu sechs Monate

Beachten

Weitere Informationen über Kindertagesheime

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Rechtliche Grundlagen:

Formular

Online-Antrag: Bewilligung für den Betrieb eines Kindertagesheimes

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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