Betrieb eines Ferienlagers - Anzeige

English version

Voraussetzungen

Ferienlager (und Jugenderholungsheime) sind Einrichtungen, die für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zu Erholungszwecken bestimmt sind.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Lage des Ferienlagers
  • Betriebszeit des Ferienlagers

Zuständige Stelle

MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90715
Fax: +43 1 4000-99-90715
E-Mail: gr@ma11.wien.gv.at

Öffnungszeiten: 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Die Aufnahme des Betriebes von Ferienlagern (und Jugenderholungsheimen) muss spätestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn der MAG ELF - Amt für Jugend und Familie schriftlich angezeigt werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Ferienlager mit einer Veranstaltungsdauer bis zu zwei Wochen.

Beachten

Der Magistrat muss den Betrieb von Ferienlagern (und Jugenderholungsheimen) mit Bescheid untersagen, wenn in der Einrichtung schwerwiegende Missstände festgestellt werden, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden.

Rechtliche Grundlage: Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990

Formular

Online-Anzeige: Betrieb eines Ferienlagers

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
Kontaktformular