Betrieb eines Ferienlagers - Anzeige
Voraussetzungen
Ferienlager (und Jugenderholungsheime) sind Einrichtungen, die für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zu Erholungszwecken bestimmt sind.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Angaben werden benötigt:
- Lage des Ferienlagers
- Betriebszeit des Ferienlagers
Zuständige Stelle
MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90715
Fax: +43 1 4000-99-90715
E-Mail: gr@ma11.wien.gv.at
Öffnungszeiten: 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Die Aufnahme des Betriebes von Ferienlagern (und Jugenderholungsheimen) muss spätestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn der MAG ELF - Amt für Jugend und Familie schriftlich angezeigt werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Ferienlager mit einer Veranstaltungsdauer bis zu zwei Wochen.
Beachten
Der Magistrat muss den Betrieb von Ferienlagern (und Jugenderholungsheimen) mit Bescheid untersagen, wenn in der Einrichtung schwerwiegende Missstände festgestellt werden, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährden.
Rechtliche Grundlage: Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990
Formular
Online-Anzeige: Betrieb eines Ferienlagers
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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