Bewilligung für Auftrittsgenehmigungen - Antrag

Voraussetzungen

Die Beschäftigung von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und sonstigen Aufführungen sowie bei Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen bedarf einer Bewilligung. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn

  • die Kinder in Wien beschäftigt werden,
  • ein besonderes Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder des Unterrichts vorliegt oder es sich um Werbeaufnahmen handelt und
  • die Gesundheit, die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung nicht gefährdet werden und keine Nachteile für den Schulbesuch eintreten.

Die Beschäftigung von Kindern in Varietes, Kabaretts, Bars, Sexshops, Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Betrieben ist verboten.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen VertreterInnen der Kinder
  • Eine positive Stellungnahme der Schule (bei schulpflichtigen Kindern)
  • Eine positive Stellungnahme des Arbeitsinspektorates sowie der Arbeiterkammer
  • Eine amtsärztliche Untersuchung bei erwerbsmäßigen Veranstaltungen - bei Film- und Fernsehaufnahmen oder vergleichbaren Aufnahmen ein Gutachten von FachärztInnen für Augenheilkunde

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:

  • Kinderliste (wenn möglich als Excel-Datei)
  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen VertreterInnen
  • Stellungnahme der Schule

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht, Referat Auftrittsgenehmigungen
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90728
Fax: +43 1 4000-99-90728
E-Mail: gr@ma11.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

  • 13,20 Euro Antragsgebühr
  • 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
  • 3,60 Euro (maximal 21,80 Euro je Beilage) pro Beilage (A3 Bogen)
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Antragstellung spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung

Beachten

Der Antrag muss zeitgerecht gestellt werden, damit vor allem die amtsärztliche Untersuchung rechtzeitig durchgeführt werden kann. Wichtig ist, die Eltern schon vor Antragstellung darüber zu informieren.

Formular

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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