Bewilligung einer Adoption - Antrag
Voraussetzungen
- Führung eines ersten Informationsgespräches mit den SozialarbeiterInnen des Referats für Adoptiv- und Pflegekinder
- Wohnsitz des Paares in Wien
- Besuch des Vorbereitungsseminares für Adoptiv- und Pflegeeltern
- Persönliche Eignung zur Aufnahme eines Adoptivkindes
- Positiver Abschluss des Bewilligungsverfahrens
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweis
- Weitere Dokumente werden mit Zustimmung der BewerberInnen im Amtsweg eingeholt
Zuständige Stelle
MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Referat für Adoptiv- und Pflegekinder (RAP)
9., Schlagergasse 8
Telefon: +43 1 40 00-90770
E-Mail: kanzlei-rap@ma11.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Kosten und Zahlung
Kurskosten für das Vorbereitungsseminar für Pflege- und Adoptiveltern. Bei Auslandsadoptionen sind diverse Leistungen von Adoptionsvereinen (z. B. "Home Study") kostenpflichtig.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Ein Adoptivkind ist mit der gerichtlichen Bewilligung des Adoptionsvertrages einem ehelichen Kind gleichgestellt. Die Rechte und Pflichten von leiblichen Eltern - wie Pflege und Erziehung, gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung - werden bei der Adoption den Adoptiveltern übertragen.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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