Bewilligung einer Adoption - Antrag

Voraussetzungen

  • Führung eines ersten Informationsgespräches mit den SozialarbeiterInnen des Referats für Adoptiv- und Pflegekinder
  • Wohnsitz des Paares in Wien
  • Besuch des Vorbereitungsseminares für Adoptiv- und Pflegeeltern
  • Persönliche Eignung zur Aufnahme eines Adoptivkindes
  • Positiver Abschluss des Bewilligungsverfahrens

Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweis
  • Weitere Dokumente werden mit Zustimmung der BewerberInnen im Amtsweg eingeholt

Zuständige Stelle

MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Referat für Adoptiv- und Pflegekinder (RAP)
9., Schlagergasse 8
Telefon: +43 1 40 00-90770
E-Mail: kanzlei-rap@ma11.wien.gv.at

Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Kosten und Zahlung

Kurskosten für das Vorbereitungsseminar für Pflege- und Adoptiveltern. Bei Auslandsadoptionen sind diverse Leistungen von Adoptionsvereinen (z. B. "Home Study") kostenpflichtig.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Ein Adoptivkind ist mit der gerichtlichen Bewilligung des Adoptionsvertrages einem ehelichen Kind gleichgestellt. Die Rechte und Pflichten von leiblichen Eltern - wie Pflege und Erziehung, gesetzliche Vertretung und Vermögensverwaltung - werden bei der Adoption den Adoptiveltern übertragen.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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