Gleichstellung einer im EU-Raum erworbenen Ausbildung für Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Kindergartenpädagogik/Hortpädagogik - Antrag

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Voraussetzungen

Die AntragstellerInnen müssen in einem EWR-Staat eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Kindergartenpädagogik oder Hortpädagogik absolviert haben.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Erteilung einer Gleichstellung muss Folgendes beigelegt werden:

  • Übersetztes und beglaubigtes Abschlusszeugnis
  • Bestätigung der Erziehungsbehörde des Ausbildungslandes (Berechtigung zur Ausübung des Berufes)
  • Praxisnachweise
  • Stundentafel der unterrichteten Fächer
  • Lebenslauf

Zuständige Stelle

MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht
3., Rüdengasse 11, 4. Stock, Zimmer 417
Telefon: +43 1 4000-90720
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: gr@ma11.wien.gv.at

Telefonische Auskünfte von 7.30 bis 15.30 Uhr
Wir ersuchen um telefonische Terminvereinbarung!

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 13,20 Euro Antragsgebühr
  • 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
  • 3,60 Euro (maximal 21,80 Euro) pro A3-Bogen Beilage
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Ein positiver Gleichstellungsbescheid der MAG ELF ist Voraussetzung für eine Anstellung als SozialpädagogIn und/oder SozialarbeiterIn, KindergartenpädagogIn und/oder HortpädagogIn.

Formular

Online-Antrag: Gleichstellung einer im EU-Raum absolvierten Ausbildung

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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