Gleichstellung einer im EU-Raum erworbenen Ausbildung für Sozialpädagogik/Sozialarbeit, Kindergartenpädagogik/Hortpädagogik - Antrag
Voraussetzungen
Die AntragstellerInnen müssen in einem EWR-Staat eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Kindergartenpädagogik oder Hortpädagogik absolviert haben.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Erteilung einer Gleichstellung muss Folgendes beigelegt werden:
- Übersetztes und beglaubigtes Abschlusszeugnis
- Bestätigung der Erziehungsbehörde des Ausbildungslandes (Berechtigung zur Ausübung des Berufes)
- Praxisnachweise
- Stundentafel der unterrichteten Fächer
- Lebenslauf
Zuständige Stelle
MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Gruppe Recht
3., Rüdengasse 11, 4. Stock, Zimmer 417
Telefon: +43 1 4000-90720
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: gr@ma11.wien.gv.at
Telefonische Auskünfte von 7.30 bis 15.30 Uhr
Wir ersuchen um telefonische Terminvereinbarung!
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 13,20 Euro Antragsgebühr
- 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
- 3,60 Euro (maximal 21,80 Euro) pro A3-Bogen Beilage
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Ein positiver Gleichstellungsbescheid der MAG ELF ist Voraussetzung für eine Anstellung als SozialpädagogIn und/oder SozialarbeiterIn, KindergartenpädagogIn und/oder HortpädagogIn.
Formular
Online-Antrag: Gleichstellung einer im EU-Raum absolvierten Ausbildung
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:MAG ELF - Servicestelle (Magistratsabteilung 11)
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