Ermäßigung des Elternbeitrages für Schulkinder mit Hauptwohnsitz in Wien (Nachmittagsbetreuung) - Antrag

Allgemeine Informationen

Wenn das Familien-Netto-Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, kann die Ermäßigung des Elternbeitrages für Schulkinder mit Hauptwohnsitz in Wien beantragt werden.

Voraussetzungen

Die Grundlage für die Bemessung der ermäßigten Elterbeiträge ist das Familien-Netto-Einkommen der Erziehungsberechtigten. Bei einem Familien-Netto-Einkommen bis 2.503 Euro (ab September 2012 2.642,42 Euro) ist eine Ermäßigung des Elternbeitrages möglich. Die Ermäßigung ist mit 31. August, dem Ende des Hortjahres, befristet.

Für eine Verlängerung der Ermäßigung müssen die aktuellen Einkommensnachweise an die zuständige Servicestelle der Wiener Kindergärten übermitteln werden. Wenn keine Einkommensnachweise vorlegt werden oder eine Überprüfung ergibt, dass aufgrund des Familien-Netto-Einkommens keine Ermäßigung geleistet werden kann, ist der volle Beitrag zu entrichten. Änderungen des Familien-Netto-Einkommens bei befristeten Bezügen, wie Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld oder Notstandshilfe, durch Aufnahme einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit müssen der Servicestelle gemeldet werden.

Bei unrichtigen Angaben oder nicht gemeldeten Einkommensänderungen behält sich die Abteilung Wiener Kindergärten (MA 10) das Recht auf Rückforderung der Ermäßigung vor.

Geschwister-Ermäßigung
Unabhängig von einem vollen oder ermäßigten Elternbeitrag wird für jedes weitere im Haushalt der bzw. des Erziehungsberechtigten lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, vom Familien-Netto-Einkommen ein Betrag von 355,42 Euro (ab September 2012 375,22 Euro) abgezogen.

Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen
Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Eltern oder des Elternteils lebt, werden die im Rahmen der Unterhaltspflicht geleisteten laufenden Unterhaltszahlungen bzw. Kostenersatzbeiträge der Familie (maximal 355,42 Euro, ab September 2012 375,22 Euro) abgezogen.

Fristen und Termine

Der Erstantrag für einen Zuschuss zum Elternbeitrag kann nur bis zum 15. eines Monats eingereicht werden. Die Verlängerung des Zuschusses zum Elternbeitrag ist nur bis zum 15. des Monats, in dem der Zuschuss abläuft, möglich.

Zuständige Stelle

Servicestellen der Wiener Kindergärten (MA 10)

Erforderliche Unterlagen

Das ausgefüllte Formular "Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages" muss mit den Einkommensnachweisen (Lohn- und Gehaltsbestätigung bzw. letztgültiger Einkommenssteuerbescheid bei Selbstständigen) bei der zuständigen Servicestelle der Wiener Kindergärten (MA 10) persönlich, per Post oder per Fax eingereicht werden.

Kosten und Zahlung

  • Hortbetreuung: 148,73 Euro
  • Mittagessen: 57,41 Euro

Ab September 2012

  • Hortbetreuung: 157,01 Euro
  • Mittagessen: 60,61 Euro

Die Höhe des Elternbeitrages wurde im Jahr 2002 festgesetzt und wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst. Eine Ermäßigung ist möglich und grundsätzlich immer befristet. Die Berechnung erfolgt in den Servicestellen der Wiener Kindergärten.

Tarifbestimmungen: 360 KB PDF

Formular

Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages mit Hauptwohnsitz in Wien: 17 KB PDF

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Zusätzliche Informationen

Zum Familien-Netto-Einkommen zählen:

  • Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Sozialhilfe
  • Wiener Familienzusammenschluss
  • Pension bzw. Pensionsvorschuss
  • Wochengeld
  • Notstandshilfe
  • Krankengeld
  • AMS-Beihilfe (Kursbeihilfe)
  • Zivildienstentgelt und Unterhalt für Präsenz- und Zivildiener
  • Stipendium einer inländischen Universität
  • Unterstützungsbeiträge der Eltern bzw. Verwandten
  • Einkünfte aus Vermietung bzw. Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Unterhalt nach Scheidung
  • Alimente

Achtung: Folgende Posten können in einer Lohn- und Gehaltsbestätigung nicht in Abzug gebracht werden:

  • Angegebene Vorschussrückzahlungen
  • Angegebene Exekutionsraten
  • Angegebene Essensbezüge
  • Angegebene Abzüge für private Pensionsvorsorge bzw. Lebensversicherung(en)

Homepage: Kinderbetreuungseinrichtungen in Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Kindergärten (Magistratsabteilung 10)
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