Kinderkrippenplatz - Anmeldung

Allgemeine Informationen

Die Anmeldung für einen Krippenplatz in einer Betreuungseinrichtung der Stadt Wien kann von den Eltern persönlich, über das Infotelefon - Wiener Kindergärten, per Post, per Fax, per E-Mail in einer Servicestelle oder online vorgenommen werden. Bei jeder Anmeldung können zwei bevorzugte Betreuungseinrichtungen angegeben werden.

Voraussetzungen

  • Zum Zeitpunkt des Eintritts in die Kinderkrippe muss das Kind zwischen null und drei Jahren alt sein.
  • Voraussetzung für den Erhalt eines beitragsfreien bzw. geförderten Platzes ist der Hauptwohnsitz des Kindes und der Obsorgeberechtigten in Wien.
  • Für einen städtischen Betreuungsplatz nutzen Sie bitte die Online-Anmeldung oder wenden Sie sich an eine Servicestelle der MA 10. Für einen privaten Betreuungsplatz wenden Sie sich direkt an die private Betreuungseinrichtung.
  • Voraussetzung für den Erhalt eines städtischen oder privaten Kinderbetreuungsplatzes in Wien ist die Kundennummer.
  • Mit der Anmeldung für einen städtischen Betreuungsplatz in Wien erfolgt der Eintrag in das Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder automatisch.
  • Die privaten Betreuungseinrichtungen nehmen eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz nur mit einer Kundennummer entgegen. Bitte lassen Sie sich daher vor der Anmeldung in das Verzeichnis der Wiener Kindergartenkinder eintragen.

Fristen und Termine

Städtischer Betreuungsplatz: Bis spätestens Mai erhalten alle Eltern, die für September einen Platz brauchen, eine Verständigung in welcher städtischen Kinderbetreuungseinrichtung eine Betreuung für ihr Kind möglich ist. Alle Anmeldungen, die nicht für den Monat September sind, erhalten zwei Monate vor dem gewünschten Eintrittsdatum eine Verständigung.

Privater Betreuungsplatz: Bei der gewählten Einrichtung erfragen.

Zuständige Stelle

  • Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe der Stadt Wien:
    Servicestellen der Wiener Kindergärten (MA 10)
  • Betreuungsplatz in einer privaten Einrichtung:
    Direkt beim Träger der privaten Betreuungseinrichtung

Erforderliche Unterlagen

Sozialversicherungsnummer des Kindes

Kosten und Zahlung

Kosten eines Betreuungsplatzes mit Hauptwohnsitz in Wien:
Für den Besuch (Standardangebot) einer Krippe muss in städtischen und privaten Einrichtungen kein Besuchsbeitrag bezahlt werden. Für zusätzliche Angebote werden von den privaten Einrichtungen Kosten verrechnet. Der Essensbeitrag pro Monat für einen städtischen Betreuungsplatz beträgt 57,41 Euro. Private Anbieter haben unterschiedliche Kostenbeiträge für das Essen. Eine Ermäßigung des Essensbeitrages für einen städtischen oder privaten Betreuungsplatz kann bei der MAG ELF beantragt werden.

Ab 1. September 2012 beträgt der Essensbeitrag pro Monat 60,61 Euro.

Kosten eines Betreuungsplatzes ohne Hauptwohnsitz in Wien (Die monatlichen Kosten für einen städtischen Krippenplatz sind abhängig von der Betreuungsform):

  • Halbtagsbetreuung: 133,76 Euro
  • Teilzeitbetreuung: 163,75 Euro (Essen: 57,41 Euro)
  • Ganztagsbetreuung: 226 Euro (Essen: 57,41 Euro)

Ab 1. September 2012

  • Halbtagsbetreuung: 141,21 Euro
  • Teilzeitbetreuung: 172,87 Euro (Essen: 60,61 Euro)
  • Ganztagsbetreuung: 238,59 Euro (Essen: 60,61 Euro)

Die Höhe des Elternbeitrages wurde im Jahr 2002 festgesetzt und wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Kosten für einen privaten Betreuungsplatz erfragen Sie bitte in der gewählten Einrichtung.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 4.

Erledigungsdauer

Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Hauptanmeldezeit ist irrelevant. Die Plätze werden ausschließlich nach den oben genannten Kriterien vergeben.

Formular

Für folgende neue bzw. erweiterte Standorte ist bereits eine Anmeldung für 2012/2013 möglich. Vor einer Anmeldung sollte man sich beim Infotelefon der Wiener Kindergärten 277 55 55 bzw. in der Servicestelle über den derzeit geplanten Eröffnungstermin erkundigen. Aufgrund unvorhergesehener baulicher Verzögerungen kann es zur Verschiebung der Inbetriebnahme kommen.

  • 3., Am Stadtpark
  • 10., Raxstraße
  • 14., Lautensackgasse 20
  • 21., Campus Donaufeld Nord
  • 22., U2 Aspernstraße/Lavaterstraße

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Zusätzliche Informationen

Die Platzvergabe bei städtischen und privaten Einrichtungen erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Aufnahme in das elektronische Verzeichnis der Wiener Kindergärten
  • Berufstätigkeit der Eltern (Schriftlicher Nachweis von der DienstgeberInnen erforderlich)

Bei einem städtischen Krippenplatz werden noch folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Kinder, deren Geschwister bereits einen städtischen Krippenplatz besuchen, erhalten den Vorzug, wenn die Eltern berufstätig sind
  • Soziale Aspekte (Krisensituationen)
  • Nähe zum Wohnort bzw. Arbeitsplatz

Kinderkrippen der Stadt Wien - Fakten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Krippen und Kindergärten der Stadt Wien:

Homepage: Kinderbetreuungseinrichtungen in Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Kindergärten (Magistratsabteilung 10)
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