Kleinprojekteförderung für Mädchen und Frauen - Antrag

Voraussetzungen

Die Kleinprojekteförderung hat zum Ziel, innovative Ideen und neue Projekte zu fördern. Im Rahmen der Kleinprojekteförderung werden Projekte bis zu einer Höhe von maximal 5.100 Euro finanziert. Zielgruppen geförderter Angebote und Veranstaltungen sind vorrangig Mädchen und Frauen. Gegebenenfalls sind auch Personen mit eingeschlossen, die aufgrund von diskriminierenden Vorstellungen von Geschlechterrollen gesellschaftlich Nachteile erleben. Gefördert werden kann nur ein nach dem Vereinsgesetz 2002 konstituierter, nicht gewinnorientierter Verein, was durch Statuten und einen Auszug aus dem Vereinsregister nachgewiesen werden muss. Förderungen erhalten nur jene Projekte und Einrichtungen, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.

Erforderliche Unterlagen

Informationsblatt Kleinprojekteförderung: 230 KB PDF

Zuständige Stelle

Frauenabteilung (MA 57)
Referat Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 3
Telefon: +43 1 4000-83536
Fax: +43 1 4000-99-83511
E-Mail: sub@ma57.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Termine und Fristen

Anträge zur Kleinprojekteförderung müssen acht Wochen vor Projektbeginn in der MA 57 einlangen. Bei der Erstellung des Finanzplanes muss beachtet werden, dass eine Förderung durch die MA 57 an das Kalenderjahr gebunden ist und nicht jahresübergreifend erfolgen kann. Der Finanzplan muss daher für einen Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Dezember erstellt werden.

Beachten

Die Prüfung des Förderantrages erfolgt nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderrichtlinien Kleinprojekteförderung: 201 KB PDF
Förderkonzept und -kriterien der Frauenabteilung

Formular

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Frauenabteilung der Stadt Wien (Magistratsabteilung 57)
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