Vereinssport in Wien - Subventionen

Allgemeine Informationen

Körperschaften, die in Wien ihren Sitz haben, deren Zweck gemeinnützig und ausschließlich auf die Ausübung einer in Wien anerkannten Sportart gerichtet ist und über die kein Insolvenzverfahren anhängig ist, kann eine Sportförderung der Gemeinde Wien gewährt werden.

Voraussetzungen

Subventionen können nur nach Maßgabe der nachstehenden Förderungsrichtlinien vergeben werden.

  • Richtlinien - Sportstättenförderung: 43 KB RTF
  • Richtlinien - Sportveranstaltungsförderung: 39 KB RTF
  • Richtlinien - Sonstige Sportförderung: 38 KB RTF

Formelle Ablehnungsgründe sind insbesondere:

  • Keine in Wien anerkannte Sportart
  • Insolvenzverfahren anhängig
  • Sitz der gemeinnützigen Körperschaft nicht in Wien
  • Keine gemeinnützige Körperschaft
  • Keine Preisgelder, Startprämien
  • Keine Förderung von EinzelsportlerInnen
  • Keine TrainerInnenförderungen außerhalb der Fachverbandsförderung
  • Nicht gemäß Förderrichtlinien und Formular beantragt
  • Kein Schulsport, keine Schulprojekte bzw. -kooperationen
  • Kein ProfisportlerIn und -verein (Bundesförderung Team Rot-Weiß-Rot)
  • Keine Kongresse, Jubiläen und Ähnliches
  • Antrag zu spät eingelangt
  • Unvollständige oder mangelhafte Antragsunterlagen je nach Förderprogramm
  • Keine Masters-(Senioren)klassen
  • Antragstellung durch einen Bundesdach- oder -fachverband

Fristen und Termine

Die Fristen für die Antragstellung können den Förderungsrichtlinien entnommen werden.

Die Fristen für die Abrechnung:

  • Sportstättenförderung: sechs Monate nach Projektende
  • Sportveranstaltungsförderung: sechs Wochen nach Projektende
  • Sonstige Sportförderung: sechs Wochen nach Projektende
  • Nachwuchssportförderung ohne Fußball: Ende Dezember
  • Nachwuchssportförderung Fußball: Ende Dezember
  • Fachverbandsförderung: Ende Dezember

Zuständige Stelle

Sportamt (MA 51)
Ernst-Happel-Stadion/Sektor F
2., Meiereistraße 7
Ansprechpartnerin: Sandra Wetzelhofer
Telefon: +43 1 4000-51182
Fax: +43 1 4000-99-51182
E-Mail: sandra.wetzelhofer@wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung dürfen ausschließlich die Antragsformulare verwendet werden:

  • Antrag Sportstättenförderung
  • Antrag Sportveranstaltungsförderung
  • Antrag Sonstige Sportförderung

Folgende Dokumente müssen ebenfalls dem Antrag beigelegt werden:

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist kostenlos.

Formular

Abrechnungen können nur anerkannt werden, wenn die nachstehenden Formulare samt Belegen vollständig vorgelegt werden:

  • Abrechnung Sportstättenförderung: 50 KB XLS
  • Abrechnung Sportveranstaltungsförderung: 42 KB XLS
  • Abrechnung Sonstige Sportförderung: 34 KB XLS
  • Abrechnung Fachverbandsförderung: 34 KB XLS

Zusätzliche Informationen

Die Zession von genehmigten Förderungen an Dritte ist nur mit Zustimmung der nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen Organe möglich.

Nicht anerkannt werden können insbesondere

  • Dopingpräparate bzw. Nahrungsergänzungsmittel
  • Bewirtungskosten außerhalb von Veranstaltungen
  • Alkoholische Getränke
  • Honorarnoten oder Rechnungen, die nicht dem Umsatzsteuergesetz entsprechen
  • Botendienstfahrten, deren Zweck der Fahrt nicht erkennbar ist
  • Abrechnungsbelege, deren Zahlung nicht mittels Saldierungsbestätigung, Kontoauszüge oder Ähnlichem nachgewiesen werden können
  • Preisgelder, Startprämien und dergleichen

Abrechnungshinweise

  • Die Vorlage der Abrechnungsbelege sollte in einem und nicht etappenweise erfolgen.
  • Die Abrechnungsbelege müssen fortlaufend anhand der Formulare nummeriert werden.
  • Bei Insichgeschäften muss der Nachweis der Zustimmung der betroffenen Personen oder Organe erbracht werden.

Homepage: Sport in Wien

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Sportamt (Magistratsabteilung 51)
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