Vereinssport in Wien - Subventionen
Allgemeine Informationen
Körperschaften, die in Wien ihren Sitz haben, deren Zweck gemeinnützig und ausschließlich auf die Ausübung einer in Wien anerkannten Sportart gerichtet ist und über die kein Insolvenzverfahren anhängig ist, kann eine Sportförderung der Gemeinde Wien gewährt werden.
Voraussetzungen
Subventionen können nur nach Maßgabe der nachstehenden Förderungsrichtlinien vergeben werden.
- Richtlinien - Sportstättenförderung: 43 KB RTF
- Richtlinien - Sportveranstaltungsförderung: 39 KB RTF
- Richtlinien - Sonstige Sportförderung: 38 KB RTF
Formelle Ablehnungsgründe sind insbesondere:
- Keine in Wien anerkannte Sportart
- Insolvenzverfahren anhängig
- Sitz der gemeinnützigen Körperschaft nicht in Wien
- Keine gemeinnützige Körperschaft
- Keine Preisgelder, Startprämien
- Keine Förderung von EinzelsportlerInnen
- Keine TrainerInnenförderungen außerhalb der Fachverbandsförderung
- Nicht gemäß Förderrichtlinien und Formular beantragt
- Kein Schulsport, keine Schulprojekte bzw. -kooperationen
- Kein ProfisportlerIn und -verein (Bundesförderung Team Rot-Weiß-Rot)
- Keine Kongresse, Jubiläen und Ähnliches
- Antrag zu spät eingelangt
- Unvollständige oder mangelhafte Antragsunterlagen je nach Förderprogramm
- Keine Masters-(Senioren)klassen
- Antragstellung durch einen Bundesdach- oder -fachverband
Fristen und Termine
Die Fristen für die Antragstellung können den Förderungsrichtlinien entnommen werden.
Die Fristen für die Abrechnung:
- Sportstättenförderung: sechs Monate nach Projektende
- Sportveranstaltungsförderung: sechs Wochen nach Projektende
- Sonstige Sportförderung: sechs Wochen nach Projektende
- Nachwuchssportförderung ohne Fußball: Ende Dezember
- Nachwuchssportförderung Fußball: Ende Dezember
- Fachverbandsförderung: Ende Dezember
Zuständige Stelle
Sportamt (MA 51)
Ernst-Happel-Stadion/Sektor F
2., Meiereistraße 7
Ansprechpartnerin: Sandra Wetzelhofer
Telefon: +43 1 4000-51182
Fax: +43 1 4000-99-51182
E-Mail: sandra.wetzelhofer@wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung dürfen ausschließlich die Antragsformulare verwendet werden:
- Antrag Sportstättenförderung
- Antrag Sportveranstaltungsförderung
- Antrag Sonstige Sportförderung
Folgende Dokumente müssen ebenfalls dem Antrag beigelegt werden:
- Sportstättenförderung: 4 KB RTF
- Sportveranstaltungsförderung: 4 KB RTF
- Sonstige Sportförderung: 4 KB RTF
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostenlos.
Formular
- Antrag Sportstättenförderung: 248 KB PDF
- Antrag Sportveranstaltungsförderung: 215 KB PDF
- Antrag Sonstige Sportförderung: 138 KB PDF
Abrechnungen können nur anerkannt werden, wenn die nachstehenden Formulare samt Belegen vollständig vorgelegt werden:
- Abrechnung Sportstättenförderung: 50 KB XLS
- Abrechnung Sportveranstaltungsförderung: 42 KB XLS
- Abrechnung Sonstige Sportförderung: 34 KB XLS
- Abrechnung Fachverbandsförderung: 34 KB XLS
Zusätzliche Informationen
Die Zession von genehmigten Förderungen an Dritte ist nur mit Zustimmung der nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen Organe möglich.
Nicht anerkannt werden können insbesondere
- Dopingpräparate bzw. Nahrungsergänzungsmittel
- Bewirtungskosten außerhalb von Veranstaltungen
- Alkoholische Getränke
- Honorarnoten oder Rechnungen, die nicht dem Umsatzsteuergesetz entsprechen
- Botendienstfahrten, deren Zweck der Fahrt nicht erkennbar ist
- Abrechnungsbelege, deren Zahlung nicht mittels Saldierungsbestätigung, Kontoauszüge oder Ähnlichem nachgewiesen werden können
- Preisgelder, Startprämien und dergleichen
Abrechnungshinweise
- Die Vorlage der Abrechnungsbelege sollte in einem und nicht etappenweise erfolgen.
- Die Abrechnungsbelege müssen fortlaufend anhand der Formulare nummeriert werden.
- Bei Insichgeschäften muss der Nachweis der Zustimmung der betroffenen Personen oder Organe erbracht werden.
Homepage: Sport in Wien
Sportamt (Magistratsabteilung 51)
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