Ermäßigungen für Tageskarten in städtischen Bädern

Allgemeine Informationen

Bäderlegitimationen sind vom Bad ausgestellte Nachweise über den Anspruch auf Ermäßigung. Sie werden an den Kassen der städtischen Hallenbäder (zu den Kassenöffnungszeiten) unentgeltlich ausgestellt. Dazu müssen entsprechende Nachweise über die erforderlichen Voraussetzungen und ein Lichtbild mitgebracht werden.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf Ermäßigung (wie Alter, Mindestsicherung, Zivildienst) muss - je nach Art der Ermäßigung - durch einen Lichtbildausweis oder eine Bäderlegitimation mit gültiger Wertmarke nachgewiesen werden. Die Arten der Ermäßigung geben Auskunft, welche Personengruppen Anspruch auf Ermäßigung haben und ob ein Lichtbildausweis oder eine Bäderlegitimation notwendig ist.

Fristen und Termine

Die Ausstellung der Bäderlegitimation erfolgt in allen Hallenbädern ab Jänner für alle Ermäßigungsberechtigten unentgeltlich und ist für ein Jahr gültig.

Zuständige Stelle

Die Ermäßigung wird beim Kauf der Eintrittskarte im jeweiligen Bad gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis mit Geburtsdatum oder
  • Bäderlegitimation. Für die Bäderlegitimation muss zusätzlich der Nachweis über die erforderliche Voraussetzung erbracht werden. Die notwendigen Nachweise sind in der Tabelle über Arten der Ermäßigung ersichtlich.

Kosten und Zahlung

Die Ausstellung der Bäderlegitimation erfolgt in allen Hallenbädern für alle Ermäßigungsberechtigten unentgeltlich.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 4.

Erledigungsdauer

Sofort

Zusätzliche Informationen

Altersgrenzen

  • Kleinkinder bis Jahrgang 2006: unentgeltlich
  • Kinder: Jahrgang 1998 bis 2005
  • Jugendliche: Jahrgang 1994 bis 1997
  • Erwachsene Jahrgang 1993 und darunter

Homepage: Bäder in Wien

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Karin Rosenkranz (Magistratsabteilung 44)
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