Zahlungserleichterung/Zahlungsaufschub - Antrag
Allgemeine Informationen
Auf Antrag der Zahlungspflichtigen kann der Zeitpunkt der Entrichtung einer Forderung aufgeschoben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten vereinbart werden, wenn die sofortige oder volle Entrichtung für die Zahlungspflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit durch den Aufschub nicht gefährdet wird.
Voraussetzungen
Schriftlicher, begründeter Antrag mit Tilgungsplan
Fristen und Termine
Laufzeit der Vereinbarung: Maximal 12 Monate
Zuständige Stelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Verfahrensablauf
- Antragseinbringung durch die KundInnen
- Prüfung der Unterlagen auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit durch die Buchhaltungsabteilung
- Verständigung der KundInnen über nachzubringende Unterlagen (optional)
- Zustellung der Erledigung (Zustimmung bzw. Ablehnung) an die KundInnen
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen werden bei Bedarf angefordert.
Kosten und Zahlung
Bei bestimmten Forderungsarten fallen zusätzlich sechs Prozent Zinsen an.
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, längstens jedoch drei Monate.
Formular
- Online-Antrag: Zahlungsaufschub für Strafen
- Online-Antrag: Zahlungserleichterung
Zusätzliche Informationen
Nachdem der Antrag bei der MA 6 eingetroffen ist und geprüft wurde, erhalten die AntragstellerInnen bescheid, ob die Zahlungsvereinbarung angenommen oder abgelehnt wird.
Homepage: Finanzen der Stadt Wien
Verantwortlich für diese Seite:Elisabeth Wirth (Magistratsabteilung 6)
Kontaktformular
