Rückzahlung - Online-Antrag
Allgemeine Informationen
Zahlungspflichtige Personen können auf Antrag zu Unrecht bezahlte Forderungen oder irrtümlich geleistete Zahlungen rückfordern.
Voraussetzungen
Das beanspruchte Guthaben muss fünf Euro übersteigen.
Fristen und Termine
Verjährung von Rückzahlungen
Guthaben können nur innerhalb von drei Jahren (ab Entstehung dieser) zurückgezahlt werden.
Zuständige Stelle
Rechnungs- und Abgabenwesen - Stadthauptkasse (MA 6)
Verfahrensablauf
- Antragseinbringung durch die KundInnen
- Prüfung der Unterlagen auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit durch die Buchhaltungsabteilung
- Verständigung der KundInnen über nachzubringende Unterlagen (optional)
- Durchführung der Rückzahlung
- Zahlungseingang bei den KundInnen
Erforderliche Unterlagen
Im Anlassfall müssen Dokumente (Zahlungsbelege usw.) auf Nachfrage nachgebracht werden.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Rückzahlung der Beträge
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Stadthauptkasse.
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, längstens jedoch ein Monat.
Formular
Online-Antrag: Rückzahlung
Zusätzliche Informationen
Falls man innerhalb von einem Monat ab Antragstellung den angeforderten Betrag nicht erhalten hat, kann das Service Center der MA 6 unter der Telefonnummer: +43 1 4000-8006 kontaktiert werden.
Homepage: Finanzen der Stadt Wien
Verantwortlich für diese Seite:Elisabeth Wirth (Magistratsabteilung 6)
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