Rückzahlung - Online-Antrag

Allgemeine Informationen

Zahlungspflichtige Personen können auf Antrag zu Unrecht bezahlte Forderungen oder irrtümlich geleistete Zahlungen rückfordern.

Voraussetzungen

Das beanspruchte Guthaben muss fünf Euro übersteigen.

Fristen und Termine

Verjährung von Rückzahlungen
Guthaben können nur innerhalb von drei Jahren (ab Entstehung dieser) zurückgezahlt werden.

Zuständige Stelle

Rechnungs- und Abgabenwesen - Stadthauptkasse (MA 6)

Verfahrensablauf

  • Antragseinbringung durch die KundInnen
  • Prüfung der Unterlagen auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit durch die Buchhaltungsabteilung
  • Verständigung der KundInnen über nachzubringende Unterlagen (optional)
  • Durchführung der Rückzahlung
  • Zahlungseingang bei den KundInnen

Erforderliche Unterlagen

Im Anlassfall müssen Dokumente (Zahlungsbelege usw.) auf Nachfrage nachgebracht werden.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Rückzahlung der Beträge
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Stadthauptkasse.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden, längstens jedoch ein Monat.

Formular

Online-Antrag: Rückzahlung

Zusätzliche Informationen

Falls man innerhalb von einem Monat ab Antragstellung den angeforderten Betrag nicht erhalten hat, kann das Service Center der MA 6 unter der Telefonnummer: +43 1 4000-8006 kontaktiert werden.

Homepage: Finanzen der Stadt Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Elisabeth Wirth (Magistratsabteilung 6)
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