Sportförderungsbeitrag

Allgemeine Informationen

Der Sportförderungsbeitrag wird bei gegen Entgelt zugänglichen Sportveranstaltungen im Gebiet der Stadt Wien eingehoben. Veranstaltungen, die neben sportlichen auch anders geartete Vorführungen umfassen, zählen zu den Sportveranstaltungen, wenn dabei der sportliche Charakter überwiegt.

Voraussetzungen

Die UnternehmerInnen der Veranstaltungen sind abgabepflichtig. Entsteht die Steuerpflicht in einem Pachtbetrieb, so haften die VerpächterInnen eingeschränkt für die Steuerbeträge, die auf die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Beendigung der Betriebsführung durch die PächterInnen liegenden Kalenderjahres entfallen.

Folgende entgeltliche Sportveranstaltungen sind, unabhängig von der teilweise bestehenden Meldepflicht, vom Sportförderungsbeitrag befreit

  • Sportveranstaltungen, die lediglich dem Unterricht an öffentlichen oder erlaubten privaten Unterrichtsanstalten dienen oder mit Genehmigung der Schulbehörde hauptsächlich für SchülerInnen solcher Anstalten und deren Angehörige dargeboten werden.
  • Sportveranstaltungen, die überwiegend zur außerschulischen Jugenderziehung geeignet sind, sofern keine alkoholischen Getränke verabreicht werden und dies spätestens bei der Anmeldung geltend gemacht wird.
  • Sportveranstaltungen von militärischen Behörden zu dienstlichen Zwecken des Bundesheeres und von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften zu kirchlichen Zwecken.
  • Sportveranstaltungen, bei denen das Doppelte der entfallenden Steuer zu vorher anzugebenden mildtätigen Zwecken verwendet wird; Spenden, die von den VeranstalterInnen vor, während oder nach der Sportveranstaltung durch Sammlung an Hand von Zeichnungslisten und dergleichen entgegengenommen werden, sind steuerfrei, wenn sie einem Dritten zu einem mildtätigen oder gemeinnützigen Zweck zufließen.

Fristen und Termine

  • Anmeldung: spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung
  • Abrechnungstermine (Erklärung und Zahlung): spätestens am 15. des folgenden Monats für den vorangegangenen Monat

Zuständige Stelle

Bemessungsstelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat II - Abgaben, Referat 2
20., Dresdnerstraße 75, 1. Stock, 106A
Telefon: +43 1 4000-86201, -86283
Fax: +43 1 4000-99-86378
E-Mail: kanzlei-d02r02@ma06.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 14.30 Uhr; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr

Verfahrensablauf

  • Vor der Sportveranstaltung:
    • Veranstaltung anmelden
    • Kennzeichnung der Eintrittskarten durch den Magistrat
    • Sicherheitsleistung
  • Nach der Sportveranstaltung:
    • Steuererklärung

Erforderliche Unterlagen

Vorlage der vorgesehenen Eintrittskarten (der Sportförderungsbeitrag muss auf der Eintrittskarte extra ausgewiesen werden)

Kosten und Zahlung

Kosten für die Anmeldung entstehen nicht.

Höhe des Sportförderungsbeitrages: Zehn Prozent des Entgeltes für die Teilnahme an der Veranstaltung (exklusive Umsatzsteuer und Sportförderungsbeitrag); er kann bis auf fünf Prozent ermäßigt werden, wenn einzelne Sportveranstaltungen innerhalb der gleichen Sportart mit besonders hohen Kosten und einem besonderen finanziellen Wagnis verbunden sind.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Sofort

Zusätzliche Informationen

Die VeranstalterInnen sind verpflichtet, Eintrittskarten auszugeben und den TeilnehmerInnen den Zutritt nur gegen Lösung einer Eintrittskarte zu gestatten.

Anmeldung von Anmeldepflichtigen Veranstaltungen

Rechtliche Grundlage: Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz

Homepage: Finanzen der Stadt Wien

Verantwortlich für diese Seite:
Elisabeth Wirth (Magistratsabteilung 6)
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