Sportförderungsbeitrag

Allgemeine Informationen

Der Sportförderungsbeitrag wird bei gegen Entgelt zugänglichen Sportveranstaltungen im Gebiet der Stadt Wien eingehoben. Veranstaltungen, die neben sportlichen auch anders geartete Vorführungen umfassen, zählen zu den Sportveranstaltungen, wenn dabei der sportliche Charakter überwiegt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Unternehmerinnen und Unternehmer der Veranstaltungen sind abgabepflichtig. Entsteht die Steuerpflicht in einem Pachtbetrieb, so haften die Verpächterin und der Verpächter eingeschränkt für die Steuerbeträge, die auf die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Beendigung der Betriebsführung durch die Pächterin und den Pächter liegenden Kalenderjahres entfallen.

Folgende entgeltliche Sportveranstaltungen sind, unabhängig von der teilweise bestehenden Meldepflicht, vom Sportförderungsbeitrag befreit:

  • Sportveranstaltungen, die lediglich dem Unterricht an öffentlichen oder erlaubten privaten Unterrichtsanstalten dienen oder mit Genehmigung der Schulbehörde hauptsächlich für Schülerinnen und Schüler solcher Anstalten und deren Angehörige dargeboten werden.
  • Sportveranstaltungen, die überwiegend zur außerschulischen Jugenderziehung geeignet sind, sofern keine alkoholischen Getränke verabreicht werden und dies spätestens bei der Anmeldung geltend gemacht wird.
  • Sportveranstaltungen von militärischen Behörden zu dienstlichen Zwecken des Bundesheeres und von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften zu kirchlichen Zwecken.
  • Sportveranstaltungen, bei denen das Doppelte der entfallenden Steuer zu vorher anzugebenden mildtätigen Zwecken verwendet wird; Spenden, die von den VeranstalterInnen vor, während oder nach der Sportveranstaltung durch Sammlung an Hand von Zeichnungslisten und dergleichen entgegengenommen werden, sind steuerfrei, wenn sie einem Dritten zu einem mildtätigen oder gemeinnützigen Zweck zufließen.

Fristen und Termine

  • Anmeldung: spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung
  • Abrechnungstermine (Erklärung und Zahlung): spätestens am 15. des folgenden Monats für den vorangegangenen Monat

Zuständige Stelle

Bemessungsstelle

Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat Abgaben und Recht – Referat Landes- und Gemeindeabgaben
1., Ebendorferstraße 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-86201, -86394
Fax: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: kanzlei-arl@ma06.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Verfahrensablauf

  • Vor der Sportveranstaltung:
    • Veranstaltung anmelden
    • Kennzeichnung der Eintrittskarten durch den Magistrat
    • Sicherheitsleistung
  • Nach der Sportveranstaltung:
    • Steuererklärung

Erforderliche Unterlagen

Vorlage der vorgesehenen Eintrittskarten (der Sportförderungsbeitrag muss auf der Eintrittskarte extra ausgewiesen werden)

Kosten und Zahlung

Kosten für die Anmeldung entstehen nicht.

Höhe des Sportförderungsbeitrages: Zehn Prozent des Entgeltes für die Teilnahme an der Veranstaltung (exklusive Umsatzsteuer und Sportförderungsbeitrag); er kann bis auf fünf Prozent ermäßigt werden, wenn einzelne Sportveranstaltungen innerhalb der gleichen Sportart mit besonders hohen Kosten und einem besonderen finanziellen Wagnis verbunden sind.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Sofort

Zusätzliche Informationen

Die Veranstalterinnen und Veranstalter sind verpflichtet, Eintrittskarten auszugeben und den Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Zutritt nur gegen Lösung einer Eintrittskarte zu gestatten.

Öffentliche Veranstaltung in Wien anmelden

Rechtliche Grundlage: Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz

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