Parkschein (Parkometerabgabe)
Allgemeine Informationen
Die Parkometerabgabe muss entrichtet werden, wenn ein mehrspuriges KFZ in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt wird. Der Begriff "Abstellen" umfasst dabei sowohl das Halten als auch das Parken. Zu Beginn des Abstellens des KFZ kann die Entrichtung der Parkometerabgabe unter anderem mittels Parkscheinentwertung erfolgen.
Voraussetzungen
LenkerInnen, BesitzerInnen sowie ZulassungsbesitzerInnen sind zur ungeteilten Hand (solidarisch haften) abgabepflichtig.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Bemessungsstelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat II - Abgaben, Referat 2
2., Meiereistraße 7, Sektor B, 1.Stock
Telefon: +43 1 4000-86800
Fax: +43 1 4000-99-86800
E-Mail: kanzlei-d02r02@ma06.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 14.30 Uhr; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Höhe der Parkometerabgabe
Die Parkometerabgabe enthält keine Umsatzsteuer.
- Eine halbe Stunde Abstelldauer (Parkschein rot): Tarif seit 1. März 2012: 1 Euro
- Eine Stunde Abstelldauer (Parkschein blau): Tarif seit 1. März 2012: 2 Euro
- Eineinhalb Stunden Abstelldauer (Parkschein grün): Tarif seit 1. März 2012: 3 Euro
- Zwei Stunden Abstelldauer (Parkschein gelb): Tarif seit 1. März 2012: 4 Euro
- Zehn Minuten Abstelldauer (Parkschein violett): gebührenfrei
Entrichtung der Abgabe
Die Abgabe ist mit der ordnungsgemäßen Entwertung des Parkscheines (der Parkscheine) oder der Buchung eines elektronischen Parkscheines (HANDY Parken)entrichtet. Die Entrichtung kann auch unter Verwendung eines "Parkpickerls", einer Einlegetafel für den Wirtschaftsverkehr bzw. einer Pauschalierungsbescheinigung erfolgen.
Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe (Befreiungsbescheinigung)
Zusätzliche Informationen
Bei einer Abstellzeit von bis zu zehn Minuten muss die Parkometerabgabe nicht entrichtet werden. Es muss jedoch auch in diesen Fällen ein gebührenfreier Parkschein (Zehn-Minuten-Parkschein) entwertet werden.
Parkscheine mit einem bis zum 29. Februar 2012 gültigen Tarif verlieren mit Ablauf dieses Tages ihre Gültigkeit und können ab 1. März 2012
- bis 30 Stück in mehreren Trafiken bis Ende Mai 2012 (nur Umtausch mit Aufzahlung)
- bis 30 Stück an allen Vorverkaufsstellen der Wiener Linien bis Ende Mai 2012
- bis 30 Stück in allen Stadtkassen der MA 6 bis Ende August 2012
- in unbegrenzter Stückzahl in der Stadthauptkasse bis Ende August 2012 zurückgegeben oder mit Aufzahlung gegen neue Parkscheine umgetauscht werden.
Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Parkscheinen mit anderen Tarifen als 0,60 Euro (eine halbe Stunde), 1,20 Euro (eine Stunde), 1,80 Euro (eineinhalb Stunden), 2,40 Euro (Zwei Stunden), mit ATS-Aufdruck oder mit doppelter Preisauszeichnung (ATS/Euro) sowie von mehr als 30 Stück ist nur in der Stadthauptkasse möglich.
Die Rückgabe kann auch postalisch an die Stadthauptkasse (1082 Wien, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre) unter Bekanntgabe der Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer, KontoinhaberIn) erfolgen. Für etwaige Rückfragen bei Unklarheiten (z. B. schlecht lesbare Kontodaten) bitte dabei unbedingt eine Telefonnummer für einen Rückruf angeben.
Parkscheine mit ab 1. März 2012 gültigen Tarifen sind ab Mitte Februar in den Verkaufsstellen erhältlich.
Anbringung des Parkscheines
Parkscheine müssen bei mehrspurigen KFZ mit Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut erkennbar angebracht werden. Bei anderen mehrspurigen Fahrzeugen müssen sie an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar angebracht werden. Können diese von den Organen der Parkraumüberwachung (Kontrollorgane) nicht gesehen werden, wird ein Strafzettel ausgestellt. (Vorsicht beim Zuschlagen der Autotüre, damit die Parkscheine nicht verrutschen.)
Wie entwertet man Parkscheine richtig?
Elektronisches Parkgebührensystem
Seit 1. Oktober 2003 steht das elektronische Parkgebührensystem HANDY Parken als Alternative zum bestehenden System in ganz Wien uneingeschränkt zur Verfügung.
Die Umstellung auf die ab 1. März 2012 gültigen Tarife erfolgt bei Handy Parken automatisch indem das bestehende Guthaben auf das Zeitguthaben umgerechnet wird, welches der neuen Gebührenhöhe entspricht.
Verkaufsstellen
Parkscheine für gebührenpflichtige Kurzparkzonen sind an folgenden Stellen erhältlich:
- Trafiken
- Vorverkaufsstellen
- Fahrscheinautomaten der Wiener Linien in allen Wiener U-Bahn-Stationen
- Autofahrerorganisationen ARBÖ und ÖAMTC
- Tankstellen
- Zigarettenautomaten
Gebührenfreie Parkscheine (Zehn-Minuten-Parkscheine) sind weiters bei der Stadthauptkasse, beim Stadtinformationszentrum und beim Bürgerdienst erhältlich.
Rechtliche Grundlagen:
- Gesetz über die Regelung der Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge (Parkometergesetz 2006)
- Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Art der zu verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen (Kontrolleinrichtungenverordnung)
- Verordnung des Wiener Gemeinderates über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe (Pauschalierungsverordnung). Die Verordnung des Wiener Gemeinderates über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe, die die im Amtsblatt der Stadt Wien am 29. Dezember 2011 kundgemachten, ab 1. März 2012 geltenden Bestimmungen enthält, finden Sie hier ab deren Inkrafttreten am 1. März 2012.
- Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung)
- Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Führung und Gestaltung der Dienstabzeichen von Kontrollorganen für gebührenpflichtige Kurzparkzonen in Wien
Homepage: Finanzen der Stadt Wien
Verantwortlich für diese Seite:Elisabeth Wirth (Magistratsabteilung 6)
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