Dienstgeberabgabe
Allgemeine Informationen
Für in Wien bestehende Dienstverhältnisse müssen die DienstgeberInnen eine Abgabe entrichten.
Voraussetzungen
Abgabepflichtig sind alle DienstgeberInnen (physische oder juristische Person), die mindestens eine Dienstnehmerin bzw. einen Dienstnehmer beschäftigen.
Von der Abgabe befreit:
- Gebietskörperschaften, ausgenommen die von ihnen verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds
- Dienstverhältnisse für DienstnehmerInnen über 55 Jahre
- Dienstverhältnisse im Sinne des § 18 Abs. 3 und 4 Behindertengesetz, des § 6 Z 4 Opferfürsorgegesetz sowie des § 1 Behinderteneinstellungsgesetz
- Lehrverhältnisse im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes
- Dienstverhältnisse mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als zehn Stunden
- Dienstverhältnisse mit HausbesorgerInnen
- Dienstverhältnisse während der Zeit, für die ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter bzw. nach der Entbindung besteht, ebenso während der Zeit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird
- Dienstverhältnisse während der Zeit, in der die DienstnehmerInnen den ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst leisten
Fristen und Termine
- Zahlungstermin: am 15. jeden Monates, für die Dienstgeberabgabe des Vormonates
- Abgabe der Dienstgeberabgabeerklärung: bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres
Zuständige Stelle
Kontoführende Stelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Buchhaltungsabteilung 33
1., Wipplingerstraße 6-8, Eingang: Haus Nummer 8
Telefon: +43 1 53436 01603
Bemessungsstelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat II - Abgaben, Referat 1
1., Ebendorfer Straße 2, 4. Stock
Telefon: +43 1 4000-86344, -86354, -86374, -86481
Fax: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: kanzlei-d02r01@ma06.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 7.30 bis 12 Uhr
Verfahrensablauf
Auf schriftlichen Antrag der Abgabepflichtigen (beispielsweise der Online-Antrag) wird von der kontoführenden Stelle (BA 33) ein Abgabenkonto eröffnet.
Anschließend ergeht von der BA 33 eine Mitteilung über die Abgabenkontonummer und über weitere relevante Informationen zur Erklärung und Entrichtung der Abgabe.
Rechtsfragen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabe können bei der Bemessungsstelle (Dezernat II - Referat 1) eingeholt werden. Bei mangelnder Selbstbemessung der Abgabe wird durch die Bemessungsstelle die Abgabe mittels Bescheid vorgeschrieben.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Kosten der Meldung und Abgabenerklärung: Keine
Höhe der Abgabe:
- Die Dienstgeberabgabe beträgt 0,72 Euro pro Dienstverhältnis und angefangener Woche.
- Für Dienstverhältnisse, die ab Freitag, dem 1. Juni 2012 beginnen, muss der neue Steuersatz von 2 Euro für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.
- Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der 22. Kalenderwoche enden, gilt der alte Steuersatz von 0,72 Euro für diese Woche.
- Für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der 22. Kalenderwoche der alte Steuersatz von 0,72 Euro.
- Der neue erhöhte Steuersatz von 2 Euro muss ab der (folgenden) 23. Kalenderwoche angewendet werden.
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 33.
Erledigungsdauer
Die Vergabe der Abgabenkontonummer durch die kontoführende Stelle und Rechtsauskünfte der Bemessungsstelle erfolgen umgehend.
Formular
- Online-Formular: Dienstgeberabgabe-Erklärung
- Online-Antrag: Kontoeröffnung Kommunalsteuer/Dienstgeberabgabe
Elektronische Zustellung
Bei Verfahren der Bemessungsstelle (Bemessungs- und Haftungsverfahren) erfolgt die Zustellung der behördlichen Erledigung elektronisch. Sollten Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sein, erhalten Sie die Erledigung auf dem Postweg.
Mehr Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente
Zusätzliche Informationen
Weitere Abgabepflicht: Kommunalsteuer
Rechtliche Grundlage: Gesetz über die Einhebung einer Dienstgeberabgabe
Homepage: Finanzen der Stadt Wien
Verantwortlich für diese Seite:Elisabeth Wirth (Magistratsabteilung 6)
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