Dienstgeberabgabe

Das Eröffnen eines Abgabenkontos ist nur erforderlich, wenn Abgabenpflicht besteht.

Sie können die Eröffnung eines Abgabenkontos online beantragen. Dazu benötigen Sie

  • Finanzamtsnummer und Steuernummer des Betriebsfinanzamtes (Finanzamt XX/Steuernr. Xxx/xxxx)

Diese Information können Sie dem Finanzamtsbescheid entnehmen.

Die Dienstgeberabgabe-Erklärung muss von Unternehmen, die Dienstnehmer*innen in Wien beschäftigen, abgegeben werden. Die Dienstgeberabgabe-Erklärung muss elektronisch durchgeführt werden. Dazu benötigen Sie

  • Finanzamtsnummer und Steuernummer des Betriebsfinanzamtes (Finanzamt XX/Steuernr. Xxx/xxxx)

Steuerliche Vertretungen können die Erklärungen ihrer Klienten mittels XML-Massenupload einreichen.

Weiters besteht die Möglichkeit mit dem folgenden Online-Formular die monatlichen Abgabenbeträge bekannt zu geben. Dazu benötigen Sie die Abgabenkontonummer.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Wien Dienstnehmer*innen beschäftigen, müssen Sie eine Abgabe bezahlen.

Umgangssprachlich wird diese Abgabe auch U-Bahn-Steuer genannt, da die Abgabe von der Stadt für den U-Bahn-Bau verwendet wird.

Die Dienstgeberabgabe-Erklärung muss gemäß LGBl. für Wien Nr. 17/1970 idgF. elektronisch abgegeben werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Abgabepflichtig sind alle Dienstgeber*innen (physische oder juristische Person), die mindestens eine*n Dienstnehmer*in beschäftigen.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Dienstverhältnisse für Dienstnehmer*innen, die älter als 55 Jahre sind
  • Dienstverhältnisse im Sinne folgender Gesetze: Chancengleichheitsgesetz, Opferfürsorgegesetz sowie Behinderteneinstellungsgesetz
  • Lehrverhältnisse im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes
  • Dienstverhältnisse mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von höchstens 10 Stunden
  • Dienstverhältnisse mit Hausbesorger*innen
  • Dienstverhältnisse während der Zeit, für die ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter bzw. nach der Entbindung besteht, ebenso während der Zeit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird
  • Dienstverhältnisse während der Zeit, in der die Dienstnehmer*innen den ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst leisten
  • Gebietskörperschaften
    Ausgenommen sind nur die Gebietskörperschaften selbst. Von ihnen verwaltete Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds sind nicht ausgenommen.

Fristen und Termine

  • Zahlungstermin: am 15. jeden Monates, für die Dienstgeberabgabe des Vormonates
  • Abgabe der Dienstgeberabgabeerklärung: bis zum 31. März des darauf folgenden Kalenderjahres
    Ausnahme: Wenn keine Dienstnehmer*innen beschäftigt werden oder nur Dienstverhältnisse im Sinne des § 3 lit. b bis h Wiener Dienstgeberabgabegesetz vorliegen (siehe Ausnahmen oben), muss - unabhängig davon, ob von der zuständigen Buchhaltungsabteilung bis dato eine Steuernummer zugeteilt wurde oder nicht - grundsätzlich keine DGA-Null-Erklärung abgegeben werden.

Zuständige Stelle

Kontoführende Stelle

Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Buchhaltungsabteilung 33
9., Alserbachstraße 41
Telefon: +43 1 4000-87820
Faxnummer: +43 1 4000-99-87810
E-Mail: kanzlei-b33@ma06.wien.gv.at

Kontoinformationen
Bankname: Bank Austria
IBAN: AT701200010022207111
BIC: BKAUATWWXXX

Hinweis: Das alte Bankkonto - AT411200000696250109 - wurde geschlossen. Zahlungen werden daher ab sofort rückgeleitet und müssen neuerlich an die aktuelle Kontonummer (AT701200010022207111) überwiesen werden.

Kontakt für rechtliche Fragen

Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat Abgaben und Recht - Referat Landes- und Gemeindeabgaben
1., Ebendorferstraße 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-86344, -86354, -86374, -86372
Faxnummer: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: kanzlei-arl@ma06.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag für die Konto-Eröffnung, zum Beispiel mit dem Online-Formular.
  • Die kontoführenden Stelle, das ist die Buchhaltungsabteilung 33 (BA 33), eröffnet ein Abgabenkonto für Sie.
  • Sie erhalten von der BA 33 ein Schreiben mit der Abgabenkontonummer.
  • Sie rechnen aus, wie viel Sie bezahlen müssen und überweisen das Geld.
  • Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabe können Sie bei der Bemessungsstelle einholen, siehe "Zuständige Stelle".
  • Wenn Sie die Höhe der Abgabe nicht ausreichend selbst errechnen, schreibt Ihnen die Bemessungsstelle die Abgabe mittels Bescheid vor.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Kosten der Meldung und Abgabenerklärung: Keine

Höhe der Steuer:

Die Dienstgeberabgabe beträgt 2 Euro pro Dienstverhältnis und angefangener Woche.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 33.

Erledigungsdauer

Die Vergabe der Abgabenkontonummer durch die kontoführende Stelle und Rechtsauskünfte der Bemessungsstelle erfolgen so schnell wie möglich.

Formular

Elektronische Zustellung
Sobald die Mitarbeiter*innen der Bemessungsstelle Ihr Anliegen (Bemessungs- und Haftungsverfahren) bearbeitet haben, bekommen Sie die Informationen dazu elektronisch zugestellt.
Wenn Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sind, erhalten Sie ein Schreiben per Post.

Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente

Zusätzliche Informationen

Weitere Abgabepflicht: Kommunalsteuer

Rechtliche Grundlage: Wiener Dienstgeberabgabegesetz

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