Zivildiensteinrichtungen - Anerkennung

Voraussetzungen

Der Einsatz von Zivildienstpflichtigen setzt bestehende Zivildienstplätze voraus.

Die Abteilung für Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62) ist - für den Landeshauptmann von Wien als zuständige Fachabteilung - für die Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen, die ihren Sitz in Wien, haben zuständig.

Auch eine

  • Aufstockung der Zivildienstplätze,
  • Erweiterung der Tätigkeiten,
  • Erweiterung von Einsatzstellen

einer bereits anerkannten Zivildiensteinrichtung, die ihren Sitz in Wien hat, muss bei der MA 62 beantragt werden.

Wurde eine Zivildiensteinrichtung offiziell anerkannt, kann der zuständige Rechtsträger dieser Einrichtung bei der Zivildienstserviceagentur eine Bedarfsmeldung zur Zuweisung von Zivildienstpflichtigen abgeben.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62)
8., Lerchenfelder Straße 4, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-89412
Fax: +43 1 4000-99-89400
E-Mail: post@ma62.wien.gv.at

Kosten und Zahlung

Keine

Termine und Fristen

Keine

Beachten

Mehr Informationen für Zivildienstpflichtige:

Formular

Antragsformulare zum Herunterladen:

  • Antrag auf Anerkennung der Eintrichtung als Träger des Zivildienstes: 301 KB PDF
  • Antrag auf Erweiterung der Zivildiensttätigkeiten: 155 KB PDF
  • Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze: 129 KB PDF
  • Antrag auf Einbeziehung einer (weiteren) Einsatzstelle in die Anerkennung der Zivildiensteinrichtung: 209 KB PDF

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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