Zivildiensteinrichtungen - Anerkennung
Voraussetzungen
Der Einsatz von Zivildienstpflichtigen setzt bestehende Zivildienstplätze voraus.
Die Abteilung für Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62) ist - für den Landeshauptmann von Wien als zuständige Fachabteilung - für die Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen, die ihren Sitz in Wien, haben zuständig.
Auch eine
- Aufstockung der Zivildienstplätze,
- Erweiterung der Tätigkeiten,
- Erweiterung von Einsatzstellen
einer bereits anerkannten Zivildiensteinrichtung, die ihren Sitz in Wien hat, muss bei der MA 62 beantragt werden.
Wurde eine Zivildiensteinrichtung offiziell anerkannt, kann der zuständige Rechtsträger dieser Einrichtung bei der Zivildienstserviceagentur eine Bedarfsmeldung zur Zuweisung von Zivildienstpflichtigen abgeben.
- Voraussetzungen um als Zivildiensteinrichtung anerkannt zu werden
- Verfahren zur Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen
Erforderliche Unterlagen
Keine
Zuständige Stelle
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62)
8., Lerchenfelder Straße 4, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-89412
Fax: +43 1 4000-99-89400
E-Mail: post@ma62.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
Keine
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Mehr Informationen für Zivildienstpflichtige:
- Bundesministerium für Inneres (inklusive Zivildienstantrag)
- Zivildienstserviceagentur
Formular
Antragsformulare zum Herunterladen:
- Antrag auf Anerkennung der Eintrichtung als Träger des Zivildienstes: 301 KB PDF
- Antrag auf Erweiterung der Zivildiensttätigkeiten: 155 KB PDF
- Antrag auf Aufstockung der Zivildienstplätze: 129 KB PDF
- Antrag auf Einbeziehung einer (weiteren) Einsatzstelle in die Anerkennung der Zivildiensteinrichtung: 209 KB PDF
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
Kontaktformular
