Meldebestätigung über vergangene Wiener Wohnsitze - Meldedarstellung
Voraussetzungen
Eine Meldebestätigung über vergangene Wiener Wohnsitze (Meldedarstellung) ab dem Jahr 1976 kann jede Person, für sich oder für eine Person, für die sie bzw. er meldepflichtig ist (z. B. Kind) beantragen. Auskünfte über Wohnsitze vor 1976 erteilt das Wiener Stadt- und Landesarchiv.
Weitere Informationen: Meldebestätigung (aufrechte Wohnsitze)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)
- Begründeter schriftlicher Antrag
- Gegebenenfalls:
- Nachweis über die Obsorge
- Anforderungsschreiben der Sozialversicherung, Pensionsversicherung, Kriegsopferversorgung
Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Zuständige Stelle
Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
7., Wimbergergasse 14-16
Telefon: +43 1 4000-76449
Fax: +43 1 4000-99-76400
E-Mail: meldeservice-auskunft@ma62.wien.gv.at
Für Meldungen ab 1. März 2002 auch: Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
Kosten und Zahlung
- 14,30 Euro Antragsgebühr
- 3,90 Euro je Beilage
- 14,30 Euro Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person - ausgenommen AntragstellerIn selbst - oder Behörde gerichtet wird)
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Benötigt man die Meldebestätigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung, bei der Pensionsversicherung oder der Kriegsopferversorgung so entfallen alle Gebühren.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Anträge per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62.
Formular
Online-Terminreservierung
Man kann eine Online-Terminreservierung für einen Meldevorgang (z. B. einer Beantragung einer Meldebestätigung) vornehmen. Die Terminreservierung ist aber nicht zwingend notwendig.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte dies dem betroffenen Meldeservice mitteilen (am einfachsten durch Stornierung mit Hilfe der Bestätigungs-E-Mail, die man anlässlich der Online-Reservierung erhalten hat).
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
Kontaktformular
