Meldeauskunft über mehrere Personen - Massenauskunft
Voraussetzungen
Jede Person kann für mehrere Personen Auskunft aus dem Örtlichen Melderegister oder aus dem Zentralen Melderegister verlangen.
Erforderliche Unterlagen
Dem formlosen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) beigelegt werden.
Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Für die Abfrage:
- Vor- und Familien- bzw. Nachnamen der gesuchten Personen
- Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, sind in der Regel weitere Suchkriterien (z. B. Geburtsdatum, eine frühere Adresse) erforderlich
Zuständige Stelle
Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
7., Wimbergergasse 14-16
Telefon: +43 1 4000-76449
Fax: +43 1 4000-99-76400
E-Mail: meldeservice-auskunft@ma62.wien.gv.at
Kosten und Zahlung
Kosten pro abgefragter Person:
- 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 3,90 Euro je Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister
- 3 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister
Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Keine
Beachten
Anträge per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62.
Weiterführende Informationen
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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