Hauptwohnsitzbestätigung für obdachlose Menschen

Allgemeine Informationen

Eine Hauptwohnsitzbestätigung ermöglicht es obdachlosen Menschen den Mittelpunkt der Lebensbeziehung im Gemeindegebiet nachzuweisen.

Hinweis: Einen Nachweis über Ihre Wohnsitzmeldungen erhalten Sie mit einer Meldebestätigung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Hauptwohnsitzbestätigung kann vom Meldeservice ausgestellt werden, wenn der obdachlose Mensch seit mindestens einem Monat den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen ausschließlich im Gebiet der Stadt Wien hat.

Dazu muss der obdachlose Mensch eine Kontaktstelle im Gebiet der Stadt Wien nennen, die von ihm regelmäßig aufgesucht wird (z. B.: private Kontaktadresse, Obdachloseneinrichtungen).

Die Kontaktstelle kann auch als Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes bezeichnet werden. Dazu muss aber die verfügungsberechtigte Person der Kontaktstelle auf der Hauptwohnsitzbestätigung ihre Zustimmung geben.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk

Verfahrensablauf

  • Bei Aufgabe oder Änderung der Kontaktstelle innerhalb Wiens muss die Meldebehörde informiert werden.
  • Die Hauptwohnsitzbestätigung wird ungültig, wenn die obdachlose Person sich an einer Unterkunft anmeldet oder wenn eine andere Gemeinde eine Hauptwohnsitzbestätigung ausstellt.
  • Ist eine Person nicht entscheidungsfähig, muss der Antrag auf Ausstellung einer Hauptwohnsitzbestätigung von der Erwachsenenvertretung gestellt werden.
  • Personen mit Erwachsenenvertretung oder Personen mit Vorsorgevollmacht
    Wer nicht entscheidungsfähig ist, muss von dem*der Unterkunftgeber*in oder von der Erwachsenenvertretung oder den Vorsorgebevollmächtigten angemeldet werden.
  • Nichtösterreichische Staatsbürger*innen: Die Bestimmungen des Aufenthaltsrechts müssen beachtet werden.
  • Eintragung in das Standarddokumentenregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet, vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumentenregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Hauptwohnsitzbestätigung" vollständig ausgefüllt
  • Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
    • Identitätsdaten der meldepflichtigen Person: Vor- und Familiennamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls sonstige Namen (z. B.: Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)
    • Etwaige akademische Grade, Standesbezeichnung Ingenieur*in, Bezeichnung Meister*in (z. B. Verleihungsurkunde, Urkunde über die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung): Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen im Melderegister
    • Eventuell rechtskräftiger Obsorgebeschluss
    • Bei ausländischen Mitbürger*innen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z. B. Reisepass) oder die Asylkarte erforderlich.
    • Personen mit Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht
    • Folgende Dokumente brauchen Sie zusätzlich:
      • Bei bestehender Erwachsenenvertretung:
        • Nachweis der Erwachsenenvertretung
        • Amtlicher Lichtbildausweis der Erwachsenenvertreter*in
      • Bei einer Vollmacht der Erwachsenenvertreter*in an eine andere volljährige Person:
        • Nachweis der Erwachsenenvertretung
        • Schriftliche und unterschriebene, datierte Vollmacht der Erwachsenenvertreter*in
        • Amtlicher Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
      • Erwachsenenvertretung durch Vereine:
        • Nachweis der Erwachsenenvertretung
        • Nachweis über die bei Gericht als Erwachsenenvertreter*in bekannt gegebene Person
        • Amtlicher Lichtbildausweis der bei Gericht als Erwachsenenvertreter*in bekannt gegebenen Person
  • Bei ausländischen Mitbürger*innen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z. B. Reisepass) oder die Asylkarte erforderlich.

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Hauptwohnsitzbestätigung: 360 KB PDF

Zusätzliche Informationen

Homepage: Alles rund um das Meldeservice

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