Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Für die österreichische Staatsbürgerschaft müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie gleich, ob Sie die Voraussetzungen für die österreichische Staatsbürgerschaft erfüllen und ob Sie einen Termin für ein Erstinformationsgespräch bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) vereinbaren können.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die unten angeführten Voraussetzungen und Fristen erfüllen, können Sie die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen.

Für minderjährige Personen müssen jene Personen die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen, die die Obsorge haben.

Wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird, müssen Sie auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Sie haben sich einen bestimmten Zeitraum in Österreich aufgehalten. Die geforderte Länge und Art des Aufenthaltes hängt von verschiedenen Umständen ab. Zu den genauen Fristen
  • Es besteht kein Aufenthaltsverbot, es läuft kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung in Österreich oder in einem EWR-Staat oder der Schweiz, das heißt, Ihre Ausweisung ist nicht geplant oder vorgesehen.
  • Sie wurden in den letzten 18 Monaten nicht aus Österreich ausgewiesen.
  • Sie sind unbescholten. Das heißt, Sie wurden nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat oder wegen eines Finanzvergehens im In- und Ausland rechtskräftig verurteilt. Und es läuft kein Verfahren gegen Sie. Oder die Strafe ist getilgt. Das heißt, sie ist nicht mehr in Strafregisterauskünften zu sehen.
  • Sie haben keine häufigen und schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen begangen, das sind zum Beispiel Übertretungen der Straßenverkehrsordnung wie Alkohol am Steuer.
  • Ihre Beziehungen zu anderen Staaten stehen den Interessen Österreichs nicht entgegen und Sie stehen keiner extremistischen oder terroristischen Gruppierung nahe.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert. Das heißt, sie haben regelmäßige Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen, die Ihre regelmäßigen Ausgaben decken. Der Betrag, der monatlich für Sie übrig bleibt, entspricht den im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz festgehaltenen Richtsätzen der Mindestpension. Wenn Sie Mindestsicherung bekommen, gilt dies nicht als gesicherter Lebensunterhalt.
  • Sie kennen die Prinzipien der Demokratie und die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Und Sie kennen die österreichische Geschichte und Geschichte des Bundeslands, in dem Sie wohnen.
    Informationen zum Staatsbürgerschaftstest
  • Sie können Deutschkenntnisse nachweisen.
    Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen
  • Sie müssen auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten.

Fristen und Termine

Sie können die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die jeweils vorgesehene Zeit in Österreich leben. Das sind folgende Zeiten:

  • 30 Jahre ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich
    oder
  • 15 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und Nachweis, dass Sie persönlich und beruflich nachhaltig integriert sind. Dabei wird Ihre persönliche und berufliche Situation in Österreich betrachtet.
    oder
  • 10 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich als Asylberechtigte oder Asylberechtigter
    oder
  • 10 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon 5 Jahre niedergelassen
    oder
  • 6 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, wenn seit 5 Jahren eine aufrechte Ehe oder Eingetragene Partnerschaft mit einer österreichischen Staatsbürgerin oder einem österreichischen Staatsbürger besteht und Sie mit Ihrer Partnerin oder mit Ihrem Partner seit 5 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt leben
    oder
  • 6 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und Besitz der Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates.
  • 6 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und Geburt in Österreich
    oder
  • 6 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
    oder
  • 6 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und der Nachweis, dass Sie persönlich und beruflich nachhaltig integriert sind. Der Nachweis der persönlichen und beruflichen Integration ist in diesem Fall auf folgende Arten möglich:
    • mindestens 3 Jahre freiwilliges, ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnützigen Organisation
      oder
    • mindestens 3 Jahre Ausübung eines Berufes im Bildungs-, Sozial oder Gesundheitsbereich, sofern das daraus erzielte Einkommen durchgängig die monatliche Geringfügigkeitsgrenze erreicht hat
      oder
    • mindestens 3 Jahre Funktion in einem Interessenverband oder in einer Interessenvertretung wie der Gewerkschaft

Die Tätigkeit, mit der Sie die nachhaltige persönliche Integration nachweisen, muss positiv für die Allgemeinheit sein und dazu beitragen, dass Sie sich integrieren. Das müssen Sie und das muss die jeweilige Organisation ausführlich schriftlich begründen.

Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass Sie eine gewisse Zeit lang in Österreich gelebt haben. Sie dürfen sich maximal 20 Prozent der Zeit außerhalb Österreichs aufhalten. Sie dürfen aber zum Beispiel für einen Urlaub Österreich verlassen. Sie müssen nachweisen, dass Sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten haben. Berücksichtigt wird der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.

Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, Sie dürfen offiziell in Österreich leben, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.

Zuständige Stelle

Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) ist in folgenden Fällen zuständig:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
    oder:
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind im Ausland geboren.
    oder:
  • Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind vor dem 1. Juli 1966 in Wien geboren.
    oder:
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland, Sie sind am oder nach dem 1. Juli 1966 geboren und der Wohnort Ihrer Mutter war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt Wien.

Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien:

Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
Fachbereich Staatsbürgerschaft
E-Mail: kanzlei@ma35.wien.gv.at

Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland:

Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Hauptwohnsitz im Ausland ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichischen Botschaft oder des österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.

Ihr Hauptwohnsitz ist in einem anderen Bundesland Österreichs:

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.

Verfahrensablauf

Bitte prüfen Sie zuerst anhand einiger Fragen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die österreichische Staatsbürgerschaft erfüllen: Befragung starten

Wenn Sie eine Erstinformationsveranstaltung besuchen, erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur österreichischen Staatsbürgerschaft.
Nach dem Vortrag können Sie auch persönliche Fragen klären. Zur Terminbuchung

Bei dieser Erstinformationsveranstaltung klären wir, welche weiteren Informationen und Unterlagen wir benötigen, zum Beispiel die Nachweise über Ihren ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich oder über Ihre Deutschkenntnisse. Sie erhalten Informationen über den Ablauf des Verfahrens und über die Möglichkeit der Erstreckung auf eine erwachsene Person oder auf Ihre Kinder.

Wenn Sie die Unterlagen besorgt haben, vereinbaren Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 einen Termin für die Antragstellung.

Wenn Sie schon von einer Organisation oder von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten wurden und alle Unterlagen vorbereitet haben, können Sie einen Termin zur Antragstellung telefonisch unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 oder per E-Mai unter kanzlei@ma35.wien.gv.at vereinbaren.

Bei diesem Termin prüft die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Fachbereich Staatsbürgerschaft Ihre Unterlagen und Sie können den offiziellen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen. Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Das heißt, auch wenn Sie einen Antrag per Post oder E-Mail gestellt haben, findet im Nachhinein ein persönlicher Termin statt.

Die Erledigungsdauer richtet sich nach dem Umfang der behördlichen Ermittlungen sowie danach, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Es kann sein, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen Angaben weitere Unterlagen nachbringen müssen.

Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte nur per Post oder per E-Mail an kanzlei@ma35.wien.gv.at. Informationen zu Ihrem Verfahren erhalten Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 oder per E-Mail unter servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Auch wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen können, kann es sein, dass Sie keine Staatsbürgerschaft bekommen.

Wenn Ihr Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft positiv erledigt wird, erhalten Sie einen Zusicherungsbescheid oder einen Verleihungsbescheid. Ein Zusicherungsbescheid sichert Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft zu, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft zurücklegen, das heißt, auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft verzichten. Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft nicht zurücklegen, verfällt diese Zusicherung.

Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen Sie persönlich kommen. Die Verleihung findet in einem feierlichen Rahmen statt und Sie müssen ein Gelöbnis sprechen.

Am Tag der Verleihung können Sie direkt bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft einen Staatsbürgerschaftsnachweis und einen österreichischen Reisepass beantragen.

Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Hauptwohnsitz im Ausland ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllen.

Welche Unterlagen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation tatsächlich bringen müssen, erfahren Sie beim Erstinformationsgespräch.

Für alle Unterlagen gilt:

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem*einer gerichtlich beeideten Dolmetscher*in bestätigt sein.

Internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte nur per Post oder per E-Mail an kanzlei@ma35.wien.gv.at.

Kosten und Zahlung

Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

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