Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Allgemeine Informationen

Viele Personen wissen nicht, dass sie durch Abstammung die österreichische Staatsbürgerschaft haben, weil sie zum Beispiel seit Generationen im Ausland leben und auch eine andere Staatsbürgerschaft haben.

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, jemals besessen oder verloren haben, können Sie die Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Es gibt konkrete Anhaltspunkte, dass Sie oder Ihre Vorfahren die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben oder besitzen. Dazu benötigt die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) Dokumente, die zeigen, dass Sie oder Ihre Vorfahren die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben.

Fristen und Termine

Sie können zu jeder Zeit um Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen.

Zuständige Stelle

Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) ist in folgenden Fällen zuständig:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
    oder:
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind im Ausland geboren.
    oder:
  • Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind vor dem 1. Juli 1966 in Wien geboren.
    oder:
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland, Sie sind am oder nach dem 1. Juli 1966 geboren und der Wohnort Ihrer Mutter war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt Wien.

Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien:

Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
Fachbereich Staatsbürgerschaft - Referat 8.1 - Feststellung, Beibehaltung und Auslandseinbürgerung
E-Mail: 80-ref@ma35.wien.gv.at

Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland:

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, bringen Sie Ihre Anzeige bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen ein. Diese leitet Ihren Antrag an die zuständige Abteilung weiter.

Ihr Hauptwohnsitz ist in einem anderen Bundesland Österreichs:

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.

Verfahrensablauf

Wenn Sie feststellen lassen wollen, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, wenden Sie sich an die österreichische Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Ihr Hauptwohnsitz ist, oder an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Fachbereich Staatsbürgerschaft - Referat 8.1 - Feststellung, Beibehaltung und Auslandseinbürgerung.

Zuerst stellen die zuständigen Stellen fest, ob Ihre Vorfahren die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben oder besitzen. Wenn Sie selbst nicht alle Unterlagen haben, recherchieren die zuständigen Stellen auch im Archiv der Stadt Wien und in Bundesarchiven.

Wenn Ihre Vorfahren die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben oder besitzen und Sie deshalb von Geburt an die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, wird bei Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft festgestellt und Sie erhalten einen Bescheid.

Informationen zu Ihrem Verfahren erhalten Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 oder per E-Mail unter servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von Informationen aus bereits vorhandenen Amtsakten und Aufzeichnungen und von Ihren persönlichen Angaben abhängig. Informieren Sie sich bitte bei der österreichischen Botschaft oder beim österreichischen Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen, oder bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Fachbereich Staatsbürgerschaft - Referat 8.1 - Feststellung, Beibehaltung und Auslandseinbürgerung, welche Unterlagen Sie bringen müssen.

Für alle Unterlagen gilt:

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem*einer gerichtlich beeideten Dolmetscher*in bestätigt sein.

Internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Kosten und Zahlung

Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

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