Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, verlieren Sie die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die österreichische Staatsbürgerschaft behalten, obwohl Sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Dafür müssen Sie die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen.

Sie müssen zum Beispiel eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • Es gibt einen besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- oder Familienleben.
    oder
  • Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft dient im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl.
    oder
  • Die Republik Österreich hat ein Interesse daran, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft behalten.

Die folgenden Gründe reichen nicht für die Bewilligung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft aus:

  • Eine rein emotionale Verbundenheit zu Österreich
  • Familiäre Bindungen in Österreich oder dem Land in dem Sie sich aufhalten
  • Sie möchten in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, wählen können.
  • Sie möchten weiterhin in Österreich wählen können.
  • Sie haben durch die österreichische oder die andere Staatsbürgerschaft gewisse Erleichterungen oder Vorteile.

Genauere Informationen finden Sie bei den Voraussetzungen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Damit Sie die österreichische Staatsbürgerschaft behalten können, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Es gibt einen besonders berücksichtigungswürdigen Grund in Ihrem Privat- oder Familienleben. Das bedeutet, wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nichtbehalten oder die andere Staatsbürgerschaft nicht annehmen, hat das extreme, konkrete Auswirkungen auf Ihr individuelles Privat- und Familienleben. Diese Auswirkungen müssen entweder bereits eingetroffen sein oder demnächst eintreffen.
    oder
  • Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft dient im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl.
    oder
  • Die Republik Österreich hat ein Interesse daran, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft behalten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Leistungen erbracht haben oder von Ihnen Leistungen zu erwarten sind, die im Interesse der Republik Österreich liegen. Zur Beurteilung, ob solche Leistungen im Interesse der Republik Österreich vorliegen, werden die Kriterien des Bundesministeriums für Inneres zur Verleihung herangezogen.

Zusätzlich müssen Sie folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind unbescholten, das heißt Sie sind nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat oder wegen eines Finanzvergehens im In- und Ausland rechtskräftig verurteilt. Und es läuft kein Verfahren gegen Sie. Oder die Strafe ist getilgt. Das heißt, sie ist nicht mehr in Ihren Strafregisterauszügen zu sehen.
  • Sie haben keine häufigen oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen begangen. Das sind zum Beispiel Übertretungen der Straßenverkehrsordnung wie Alkohol am Steuer.
  • Der Staat, dessen Staatsbürgerschaft Sie annehmen wollen, hat zugestimmt, dass Sie die Österreichische Staatsbürgerschaft behalten dürfen oder erlaubt generell Doppelstaatsbürgerschaften.

Fristen und Termine

Sie müssen um die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ansuchen, bevor Sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen.

Sie dürfen eine andere Staatsbürgerschaft erst dann annehmen, wenn Sie den schriftlichen positiven Bescheid über die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten haben. Wenn Sie vorher eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, verlieren Sie automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft.

Der positive Bescheid zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist 2 Jahre ab Übernahme, Zustellung oder Hinterlegung gültig. Das bedeutet, Sie haben nach Erhalt des Bescheides 2 Jahre Zeit für die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft.

Wenn die Gültigkeit des Bescheides abgelaufen ist und Sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, verlieren Sie die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch. Wenn die Gültigkeit des Bescheides abgelaufen ist, können Sie einen Folgeantrag stellen. Die Voraussetzungen für die Beibehaltung werden aber nochmals geprüft.

Zuständige Stelle

Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) ist in folgenden Fällen zuständig:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
    oder
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind im Ausland geboren.
    oder
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind vor dem 1. Juli 1966 in Wien geboren.
    oder
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland, Sie sind am oder nach dem 1. Juli 1966 geboren und der Wohnort Ihrer Mutter war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt Wien.

Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien:

Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
Fachbereich Staatsbürgerschaft - Referat 8.0 - Besondere Staatsbürgerschaftsangelegenheiten
E-Mail: 80-ref@ma35.wien.gv.at

Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland:

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, bringen Sie Ihren Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen ein. Diese leitet Ihren Antrag an die zuständige Abteilung weiter.

Ihr Hauptwohnsitz ist in einem anderen Bundesland Österreichs:

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bewilligung, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft behalten dürfen bekommen, bevor Sie die andere Staatsbürgerschaft annehmen.

Dafür müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen. In diesem Antrag müssen Sie ausführlich erklären, was der besonders berücksichtigungswürdige Grund in Ihrem Privat- oder Familienleben ist, warum die Beibehaltung dem Kindeswohl dient oder was Ihre Leistung im Interesse der Republik Österreich ist.

Sie müssen diese Erklärung selbst unterschreiben und können Sie gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das Referat 8.0 Besondere Staatsbürgerschaftsangelegenheiten der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft der Stadt Wien (MA 35) schicken.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Wien ist, können Sie die erforderlichen Unterlagen zu den Öffnungszeiten auch persönlich im Referat 8.0 - Besondere Staatsbürgerschaftsangelegenheiten abgeben. Dafür benötigen Sie keinen Termin.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, können Sie Ihren Antrag bei der österreichischen Botschaft oder dem österreichischen Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen einbringen. Der Antrag wird von dort an das Referat 8.0 - Besondere Staatsbürgerschaftsangelegenheiten weitergeleitet.

Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, schicken Sie sie bitte nur per Post oder per E-Mail an 80-ref@ma35.wien.gv.at.

Sie erhalten die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid.

Warten Sie, bis Sie den Bescheid erhalten haben, bevor Sie die andere Staatsbürgerschaft annehmen. Wenn die Beibehaltung bewilligt wurde und Sie dann die andere Staatsbürgerschaft annehmen, haben Sie offiziell eine Doppelstaatsbürgerschaft. Wenn Sie die andere Staatsbürgerschaft bereits angenommen haben, können Sie keinen Antrag mehr stellen, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu behalten.

Der Bescheid ist ab Übernahme, Zustellung oder Hinterlegung 2 Jahre gültig. Das bedeutet, Sie haben nach Erhalt des Bescheides 2 Jahre Zeit für die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft.

Wenn die Gültigkeit des Bescheides abgelaufen ist und Sie eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, verlieren Sie die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch. Wenn die Gültigkeit des Bescheides abgelaufen ist, können Sie einen Folgeantrag stellen. Die Voraussetzungen für die Beibehaltung werden aber nochmals geprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher und unterschriebener Antrag auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
    In diesem Antrag müssen Sie folgendes ausführlich beschreiben:
    • Was ist der besonders berücksichtigungswürdige Grund im Privat- oder Familienleben?
      oder
    • Warum dient die Beibehaltung dem Kindeswohl?
      oder
    • Was ist Ihre Leistung im Interesse der Republik Österreich?
      und
    • Sie müssen Unterlagen beilegen, die Ihre Gründe nachweisen.
  • Gültiger Reisepass: Kopie der Seite mit Foto und Unterschrift
    Die Unterschrift im Reisepass muss mit der Unterschrift auf dem Antrag identisch sein.
  • Von Ihnen unterschriebener Lebenslauf
  • Ab dem 14. Geburtstag: Zustimmung der minderjährigen Person zum Antrag
  • Bei Volljährigen: Angabe aller Wohnorte innerhalb der letzten 20 Jahre
    Wenn Sie unter 34 Jahre alt sind, geben Sie bitte alle Wohnorte ab Ihrem 14. Geburtstag an.
  • Bei Volljährigen: Aktuelle Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten 20 Jahren gelebt haben
    Wenn Sie unter 34 Jahre alt sind, bringen Sie bitte aktuelle Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen Sie ab Ihrem 14. Geburtstag gelebt haben.
  • Bei Minderjährigen: Wenn ein Strafregisterauszug für Minderjährige erforderlich ist, werden Sie vom Referat 8.0 für Besondere Staatsbürgerschaftsangelegenheiten verständigt.
  • Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist zusätzlich:
    • Nachweis über Ihren aktuellen Hauptwohnsitz im Ausland, zum Beispiel Meldebestätigung
    • Bei Volljährigen: Aktueller Strafregisterauszug aus dem Land, in dem Sie derzeit Ihren Hauptwohnsitz haben
    • Bei Minderjährigen: Wenn ein Strafregisterauszug für Minderjährige erforderlich ist, werden Sie vom Referat 8.0 für Besondere Staatsbürgerschaftsangelegenheiten verständigt.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Österreich oder Deutschland ist, benötigen Sie keinen Strafregisterauszug.

Die Liste der Unterlagen ist allgemein gehalten. Es kann sein, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen Angaben weitere Unterlagen nachbringen müssen.

Für alle Unterlagen gilt:

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem*einer gerichtlich beeideten Dolmetscher*in bestätigt sein.

Internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Kosten und Zahlung

Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

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