Urkunden (Geburt, Heirat, Tod) - Nachträgliche Ausstellung

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Voraussetzungen

Der Personenstandsfall "Geburt", "Ehe", "Tod" muss bereits beurkundet sein.

Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie deren EhepartnerInnen, Vorfahren und Nachkommen. Dies gilt nicht für Geschwister.
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht
  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze

Unter "Urkunden" sind auch Abschriften der jeweiligen Bücher (Geburt, Ehe, Tod) sowie internationale Urkunden zu verstehen.

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Zuständige Stelle

Personenstandsfall (Geburt, Tod) nach dem 31. Dezember 1938, Eheschließung nach dem 31. Juli 1938:

Urkunden sind in dem Standesamt erhältlich, das den Personenstandsfall beurkundet hat. Ehen zwischen 1. August 1938 und 31. Dezember 1938 wurden in den Bezirkshauptmannschaften geschlossen. Die Bücher liegen in Wien in den für den Trauungsort zuständigen Standesämtern auf.

Personenstandsfall (Geburt, Tod) vor dem 1. Jänner 1939, Eheschließung vor dem 1. August 1938:

  • Urkunden sind bei den jeweilig zuständigen Pfarrämtern erhältlich (römisch-katholische Pfarren, evangelische Pfarren A.B. und H.B., altkatholische Kirche, griechisch-orthodoxe Kirche, Israelitische Kultusgemeinde).
  • Bestand zum Zeitpunkt des Ereignisses (Geburt, Heirat, Tod) keine Zugehörigkeit zu einer dieser Religionsgemeinschaften oder lag Religionsverschiedenheit vor (Eltern, Brautleute), sind in Wien Urkunden in der Zivilen Altmatrik, 20., Dresdner Straße 93, Telefon +43 1 4000-35089, Fax +43 1 4000-99-35070, E-Mail: post-stb@ma35.wien.gv.at erhältlich.
  • Urkunden von Personen die in der Österreichischen Militärmatrik beurkundet wurden, sind im Österreichischen Staatsarchiv, 3., Nottendorfer Gasse 2, Telefon +43 1 795 40-0 erhältlich. Ausnahme: In den ehemals ungarischen Gebietsteilen (heutiges Burgenland) gibt es Zivilregisterführung seit dem 1. Oktober 1895. Diese Einträge liegen heute in den für die Ereignisorte zuständigen Standesämter auf.

Zu beachten: Durch Zusammenlegung von Standesämtern gibt es viele Ämter nicht mehr, die möglicherweise in der Urkunde angeführt sind. Auskunft über Zuständigkeiten: Historische Wiener Standesämter.

Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Kosten und Zahlung

  • Die Antragsgebühr für schriftliche Anträge (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung) beträgt 14,30 Euro. Bei persönlicher Vorsprache oder fernmündlicher Antragstellung entfällt die Antragsgebühr.
  • Für jede standesamtliche Urkunde müssen zusätzlich Gebühren von 9,30 Euro bezahlt werden.
  • Für Abschriften aus Familienbüchern (Eheschließung vor dem 1. Jänner 1984) müssen 10,40 Euro bezahlt werden.
  • Die anfallenden Gebühren werden bei schriftlicher Antragstellung vom Standesamt schriftlich angefordert.
  • Für die Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes fallen keine Gebühren an.
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die Urkunde wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt. Schriftlich angeforderte Urkunden (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung) werden auf dem Postweg per Einschreiben übermittelt.

Beachten

Wurde ein Personenstandsfall (Geburt, Ehe, Tod) in einem Wiener Standesamt beurkundet, ist bei persönlicher Vorsprache, jede standesamtliche Urkunde auch bei jedem anderen Wiener Standesamt erhältlich.

Verlust von Urkunden

Formular

Online-Bestellung von Urkunden

Weiterführende Informationen

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