Apostille oder diplomatische Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland

Voraussetzungen

Die zu beglaubigende Urkunde muss von einem Wiener Standesamt oder einem Wiener Altmatrikenführer (römisch-katholische Pfarren, evangelische Pfarren A.B. und H.B., altkatholische Kirche, griechisch-orthodoxe Kirche, Israelitische Kultusgemeinde) ausgestellt worden sein.

Ausnahmen: Für die ehemaligen Standesämter Wien-Klosterneuburg (jetzt Standesamt Klosterneuburg), Wien-Mödling, Wien-Kaltenleutgeben (jetzt Standesamt Mödling), Wien-Schwechat, Wien-Himberg und Wien-Schwechat-Himberg (jetzt Standesamt Schwechat) erhälten man die Beglaubigung bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Zuständige Stelle

Für Apostille:
Magistratsdirektion - Zivil- und Strafrecht
1., Rathaus, Stiege 4, Hochparterre, Zimmer 114b
Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr

Für Überbeglaubigung (diplomatische Beglaubigung):
Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35)
20., Dresdner Straße 93, Kundenservicezentrum
Telefon: +43 1 4000-35171
E-Mail: post@ma35.wien.gv.at

Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Kosten und Zahlung

Die Kosten richten sich nach der Art der Beglaubigung (abhängig von dem Land, in welchem von der Urkunde Gebrauch gemacht wird):

  • Apostille: 17,50 Euro pro Urkunde (14,30 Bundesgebühren und 3,20 Verwaltungsgebühren)
  • Diplomatische Beglaubigung: 32,60 Euro pro Urkunde

Gebühren können in bar oder elektronisch mittels Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort beglaubigt.

Beachten

Ist eine Apostille erforderlich, erhält man diese in der Magistratsdirektion - Zivil- und Strafrecht.

Ist eine Überbeglaubigung (diplomatische Beglaubigung) erforderlich, muss nach der Beglaubigung durch die Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35) eine weitere Beglaubigung durch die Magistratsdirektion - Zivil- und Strafrecht erfolgen. Zusätzlich ist die Beglaubigung durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erforderlich.

Manche Staaten verlangen die Apostille auf österreichischen Urkunden, auch wenn in Österreich auf Urkunden dieser Staaten keine Apostille verlangt wird.

Weiterführende Informationen

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