Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft
Voraussetzungen
Besitzt man neben der österreichischen Staatsbürgerschaft gleichzeitig noch eine fremde Staatsangehörigkeit, kann auf die österreichische Staatsbürgerschaft durch eine schriftliche Erklärung beim zuständigen Amt der Landesregierung verzichtet werden. Durch einen Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft kann man keinesfalls staatenlos werden.
Sofern die AntragstellerInnen nicht bereits seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Gebietes der Republik Österreich haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Kein(e) anhängige(s) Strafverfahren oder Strafvollstreckung wegen einer größeren Straftat
- Männer zwischen 16 und 36:
- Absolvierung des ordentlichen Präsenz- oder Zivildienstes
- Befreiung vom ordentlichen Präsenz- oder Zivildienst
Durch einen Verzicht kann man sich einem Strafverfahren, einer Strafvollstreckung oder dem Militärdienst nicht entziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftliche Verzichtserklärung auf die österreichische Staatsbürgerschaft
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Gegebenenfalls Scheidungsurteil(e) (mit Bestätigung der Rechtskraft)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über den derzeitigen Besitz einer fremden Staatsangehörigkeit
- Gegebenenfalls Bestätigung der zuständigen fremden Behörde, wann und auf welcher Rechtsgrundlage die fremde Staatsangehörigkeit erworben wurde
- Meldebestätigungen aller Wohnsitze (Hauptwohnsitze) zumindest der letzten fünf Jahre
Bei fremdsprachigen Urkunden ist die Übersetzung in die deutsche Sprache, durch gerichtlich beeidete ÜbersetzerInnen notwendig.
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35)
KundInnenservicezentrum
20., Dresdner Straße 93
Fax: +43 1 4000-99-35110
SachbearbeiterInnen für telefonische Rückfragen (Anfangsbuchstabe des Namens):
A bis H: +43 1 4000-35114
I bis O: +43 1 4000-35115
P bis Z: +43 1 4000-35116
Parteienverkehrszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch nur nach Terminvereinbarung, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Das Amt der Wiener Landesregierung ist zuständig,
- wenn die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz in Wien haben oder
- wenn die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und in Wien oder im Ausland geboren sind. Bei Geburt ab dem 1. Juli 1966 ist der Wohnort der Mutter im Zeitpunkt der Geburt (nicht der Geburtsort) maßgebend.
Kosten und Zahlung
Für den Bescheid über den Verzicht der Staatsbürgerschaft muss keine Verwaltungsabgabe an das Land Wien entrichtet werden.
Zusätzliche Kosten
- Erklärung über den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft: 14,30 Euro
- Beigelegte oder nachgereichte Dokument (je nach Art des Dokuments):
- 14,30 Euro,
- 7,20 Euro
- 3,90 Euro
Bei persönlicher Vorsprache können alle Gebühren bei der Abteilung für Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Erledigungsdauer beträgt zwischen vier und sechs Monaten.
Beachten
Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden und ein Interesse an einem Verzicht der österreichischen Staatsbürgerschaft besteht, wird ersucht, telefonisch mit den zuständigen SachbearbeiterInnen Kontakt aufzunehmen.
Schriftliche Anfragen (mit Post, Fax, E-Mail) unterliegen als Eingaben meist der Bundesgebührenpflicht. Unnötige Kosten können gespart werden, indem man Rücksprache mit den zuständigen SachbearbeiterInnen hält.
Weiterführende Informationen
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular
