Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Voraussetzungen
Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich danach, ob die Staatsbürgerschaft
- auf Grund eines Rechtsanspruches oder
- wenn kein Rechstanspruch besteht,
erfolgt.
Erforderliche Unterlagen
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35)
KundInnenservicezentrum
20., Dresdner Straße 93
Telefonische Rückfragen: Zuständige SachbearbeiterInnen
Parteienverkehrszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch nur nach Terminvereinbarung, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Das Amt der Wiener Landesregierung ist zuständig,
- wenn die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz in Wien haben oder
- wenn die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und in Wien oder im Ausland geboren sind. Bei Geburt ab dem 1. Juli 1966 ist der Wohnort der Mutter im Zeitpunkt der Geburt (nicht der Geburtsort) maßgebend.
Wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wird ersucht, mit dem zuständigen Amt der Landesregierung Kontakt aufzunehmen.
Kosten und Zahlung
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die voraussichtliche Dauer der Erledigung wird bei der Antragstellung bekanntgegeben.
Beachten
Im konkreten Fall wird ersucht, mit den zuständigen SachbearbeiterInnen Kontakt aufzunehmen.
Weiterführende Informationen
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular
