Staatsbürgerschaftsnachweis - Ausstellung

Voraussetzungen

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises in Wien muss diejenige Person, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird, den

  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
  • und den Hauptwohnsitz Wien nachweisen können.

Erforderliche Unterlagen

Die Person, die den Staatsbürgerschaftsnachweis abholt, muss ihren gültigen Lichtbildausweis vorweisen und volljährig sein.

Je nachdem, ob die AntragstellerInnen die Staatsbürgerschaft durch Abstammung, Verehelichung oder Einbürgerung besitzen und den Nachweis für sich selbst oder ihr minderjähriges Kind bzw. ihre minderjährigen Kinder beantragen, sind unterschiedliche Dokumente erforderlich. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass zusätzliche Dokumente verlangt werden müssen.

Wird die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für eine andere Person außer für ein minderjähriges Kind bzw. minderjährige Kinder beantragt, muss eine Vollmacht jener Person vorgelegt werden, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt wird.

Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis für ein minderjähriges Kind bzw. minderjährige Kinder von einer anderen Person als den Eltern oder Großeltern des Kindes beantragt, ist die Vollmacht der gesetzlichen VertreterInnen erforderlich.

Erforderliche Dokumente

Zuständige Stelle

Staatsbürgerschaftsevidenz oder
Wiener Standesämter

Parteienverkehrszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch nur nach Terminvereinbarung, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Bürgerdienst für den 1. und 8. Bezirk
1., Rathaus, Friedrich-Schmidt-Platz 1
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr; Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr

Magistratische Bezirksämter

Kosten und Zahlung

  • 40,59 Euro - Die Gebühren können in bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte (VISA, Mastercard, Diners, JCB) bezahlt werden.
  • Noch nicht vergebührte Dokumente (wie ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorgelegt werden müssen, müssen zusätzlich vergebührt werden.
  • Der erste Staatsbürgerschaftsnachweis eines als ÖsterreicherIn geborenen Kindes unter zwei Jahren ist gebührenfrei.
Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Liegen alle Dokumente vor, kann der Staatsbürgerschaftsnachweis sofort ausgehändigt werden.

Wenn die AntragstellerInnen erst gegen Ende der Öffnungszeiten beim Standesamt vorsprechen, kann aufgrund eventuell notwendiger Erhebungen der Staatsbürgerschaftsnachweis unter Umständen erst am nächsten Werktag abgeholt werden.

Beachten

Wenn sich im Rahmen der Ausstellung eines neuen Staatsbürgerschaftsnachweises der Name und/oder die wiener Wohnadresse geändert hat, sind die Servicestellen als Meldebehörde tätig. Dafür wird lediglich ein ausgefüllter und von den UnterkunftgeberInnen unterschriebener Meldezettel benötigt.

Meldezettel:

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Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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