Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Voraussetzungen

Die Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist dann sinnvoll, wenn die AntragstellerInnen nicht den Nachweis erbringen können, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft

  • jemals erworben oder besessen haben,
  • tatsächlich auch heute noch besitzen,
  • zu einem bestimmten Stichtag besessen haben,
  • tatsächlich verloren haben.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Welche Urkunden konkret erforderlich sind, ist auch von Informationen aus bereits vorhandenen Amtsakten und Aufzeichnungen abhängig. Ob alle Dokumente erforderlich sind oder ob Urkunden nachgereicht werden können, entscheidet der Verlauf der Ermittlungen.

Erforderliche Dokumente

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35)
KundInnenservicezentrum
20., Dresdner Straße 93
Fax: +43 1 4000-99-35110

SachbearbeiterInnen für telefonische Rückfragen (Anfangsbuchstabe des Namens):
A bis H: +43 1 4000-35114
I bis O: +43 1 4000-35115
P bis Z: +43 1 4000-35116

Parteienverkehrszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch nur nach Terminvereinbarung, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Das Amt der Wiener Landesregierung ist zuständig,

  • wenn die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz in Wien haben oder
  • wenn die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und in Wien oder im Ausland geboren sind. Bei Geburt ab dem 1. Juli 1966 ist der Wohnort der Mutter im Zeitpunkt der Geburt (nicht der Geburtsort) maßgebend.

Kosten und Zahlung

Für den Bescheid über die Feststellung der Staatsbürgerschaft muss eine Verwaltungsabgabe von 36 Euro an das Land Wien entrichtet werden.

Zusätzliche Kosten

  • Feststellungantrag: 14,30 Euro
  • Beigelegte oder nachgereichte Dokument (je nach Art des Dokuments):
    • 14,30 Euro,
    • 7,20 Euro
    • 3,90 Euro

Bei persönlicher Vorsprache können alle Gebühren bei der Abteilung für Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt bezahlt werden.

Rechnungen und Zahlungen
Ansprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.

Termine und Fristen

Die voraussichtliche Dauer der Erledigung wird bei der Antragstellung bekanntgegeben.

Beachten

Falls an der Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft Interesse besteht, wird ersucht, telefonisch mit den zuständigen SachbearbeiterInnen Kontakt aufzunehmen.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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