Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Voraussetzungen
Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit bewirkt den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Um die österreichische Staatsbürgerschaft nicht zu verlieren, muss die Bewilligung der Beibehaltung vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit beantragt und mit schriftlichem Bescheid bewilligt werden.
Voraussetzungen für die Bewilligung
- Interesse der Republik Österreich an der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft
- Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung und Vorliegen eines für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Privat- und Familienleben
- Zustimmung des anderen Staates liegt vor
- Unbescholtenheit der AntragstellerInnen
Erforderliche Unterlagen
Der Verlauf des Verfahrens entscheidet über die Nachbringung weiterer Dokumente.
Detailierte Informationen zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft und zu den erforderliche Dokumenten für das Verfahren:
Zuständige Stelle
Amt der Wiener Landesregierung
Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35)
KundInnenservicezentrum
20., Dresdner Straße 93
Telefon: +43 1 4000-35111
Fax: +43 1 4000-99-35110
Parteienverkehrszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch nur nach Terminvereinbarung, zusätzlich Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr
Ausnahmen: am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr, an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Wichtiger Hinweis: Am Donnerstag gibt es am Nachmittag bei den Standesämtern nur Journaldienst. Da üblicherweise zu dieser Zeit sehr viele KundInnen vorsprechen, muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Das Amt der Wiener Landesregierung ist zuständig,
- wenn die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz in Wien haben oder
- wenn die AntragstellerInnen ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und in Wien oder im Ausland geboren sind. Bei Geburt ab dem 1. Juli 1966 ist der Wohnort der Mutter im Zeitpunkt der Geburt (nicht der Geburtsort) maßgebend.
Kosten und Zahlung
Für den Bescheid über die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft muss eine Verwaltungsabgabe von 76 Euro an das Land Wien entrichtet werden.
Zusätzliche Kosten
- Beibehaltungsantrag: 14,30 Euro
- Beigelegte oder nachgereichte Dokument (je nach Art des Dokuments):
- 14,30 Euro,
- 7,20 Euro
- 3,90 Euro
Bei persönlicher Vorsprache können alle Gebühren bei der Abteilung für Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt bezahlt werden.
Rechnungen und ZahlungenAnsprechpartnerin in Zahlungsfragen ist die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Termine und Fristen
Die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft kann nur vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit bewilligt werden.
Beachten
Falls an der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft Interesse besteht, wird ersucht, telefonisch mit den zuständigen SachbearbeiterInnen (Telefon +43 1 4000-35111) Kontakt aufzunehmen.
Weiterführende Informationen
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular
